Bitzer-Klage gegen den „Dritten Weg“ wird am 8. Juni verhandelt

1. Hauptverhandlung in Neustadt an der Weinstraße


  • Olpe, 02.06.2017
  • Von Sven Prillwitz
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    Sven Prillwitz

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 von Symbol © Irochka / lia
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Olpe. Muss die rechtsextreme Partei „Der Dritte Weg“ dem Olper Grünen-Politiker Kai Bitzer eine Schiffsreise nach Afrika bezahlen? Im Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) kommt es am Donnerstag, 8. Juni, zur ersten Hauptverhandlung.


Neustadt an der Weinstraße liegt 19 Kilometer entfernt von Bad Dürkheim. Hier soll der Bundesvorsitzende der Partei, Klaus Armstroff, seinen Wohnsitz haben. Daher wird Bitzers Klage im Amtsgericht Neustadt verhandelt. Prozessbeginn ist nach Angaben des Olpers um 12.30 Uhr.

„Der Dritte Weg“ hatte 2016 bundesweit Postkarten an linksgerichtete Politiker und Neonazi-Gegner verschickt. Die Karten waren als „Gutschein für die Ausreise aller Überfremdungsbefürworter nach Afrika“ tituliert (LokalPlus berichtete). Kai Bitzer kreuzte eine der drei angegebenen Ausreisemöglichkeiten – eine Schiffsreise nach Afrika – an und schickte die Karte an das auf der Postkarte angegebene Postfach in Bad Dürkheim zurück.

Weil er keine Antwort von der Partei, die der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft, erhielt, verklagte Bitzer den „Dritten Weg“ schließlich auf die Zahlung einer Schiffsreise im Wert von 2200 Euro. „Auf der Karte stand: ,Bitte nehmen Sie unser Angebot an.´ Vom Grundsatz besteht zwischen der Partei und mir also jetzt ein Vertrag über eine Bootsreise nach Afrika“, erklärte Bitzer im März im Gespräch mit LokalPlus. Seine Klage sorgte bundesweit für Aufsehen.
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