Beschluss: Einige Geschäfte dürfen in der Kreisstadt am Sonntag öffnen
Weihnachtsmarkt
- Olpe, 22.11.2019
Demnach dürfen alle Geschäfte öffnen, die sich innerhalb der Abgrenzung des Lageplans befinden (Siehe Grafik unten). Die Verordnung sei wegen des Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) am Donnerstag, 14. November, im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Olpe erlassen worden. Der Beschluss trat am Freitag, 15. November, in Kraft.