Vogelwarte und Lehrbienenstand: Stadt Lennestadt ist in der Warteschleife

Hundt bietet Imkern Unterstützung an


  • Lennestadt, 09.02.2017
  • Von Sven Prillwitz
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    Redaktion

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Der Lehrbienenstand an der Vogelwarte steht mittlerweile leer; die Diskussionen über Nutzungsrechte und Verpflichtungen gehen aber weiter. von Barbara Sander-Graetz
Der Lehrbienenstand an der Vogelwarte steht mittlerweile leer; die Diskussionen über Nutzungsrechte und Verpflichtungen gehen aber weiter. © Barbara Sander-Graetz

Lennestadt. Als Reaktion auf die anhaltenden Diskussionen über das Thema „Vogelwarte/Lehrbienenstand“ hat die Stadt Lennestadt zur Ratssitzung am Mittwoch, 8. Februar, kurzfristig eine Tischvorlage herausgegeben. Mit dem „groben informativen Leitfaden“ wolle die Verwaltung in der Angelegenheit Fakten schaffen, erklärte Bürgermeister Stefan Hundt. Die wichtigsten Ergebnisse daraus: Zum einen hat der Imkerverein keinen rechtlichen Anspruch auf eine weitere Nutzung des inzwischen geräumten Lehrbienenstands an der Vogelwarte. Zum anderen hat die Stadt derzeit keinen Einfluss auf die Fortsetzung des ruhenden Bauleitverfahrens.


1997 wurde eine sogenannte Abrundungssatzung für das Gebiet „Vogelwarte I“ rechtskräftig. Darin wurden als Ausgleich für den Bau von Häusern ökologische Maßnahmen im Bereich der Obstwiesen sowie des Laubmisch- und des Eichenwalds vorgesehen. Diese Flächen sollten die Imker als „Demonstrationsobjekt“ nutzen dürfen. „Der Erhalt des Bienenhauses bzw. eine Fortführung der bisherigen Nutzung für Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit war insofern nicht Gegenstand der Ausgleichsmaßnahme“, heißt es in der Tischvorlage. Der Lehrbienenstand befindet sich auf dem Grundstück „Vogelwarte II“.

Damit gebe es keine rechtliche Verpflichtung für die Grundstückseigentümer, den Imkern den Lehrbienenstand weiter zur Verfügung zu stellen. Auch die Stadt habe somit keine „öffentlich-rechtliche Handhabe“, stellte Hundt klar. Was Imkerverein und Eigentümer zivilrechtlich vereinbart haben, gehe die Stadt nichts an. „Da mischen wir uns auch gar nicht ein“, sagte Hundt. Ein Fachanwalt habe die Rechtsauffassung der Stadt „umfassend rechtlich geprüft und bestätigt“.
Fünf Alternativen für neues Bienenhaus
Allerdings betonte der Bürgermeister, dass die Kommune den Imkerverein bei der Suche nach einem neuen Standort für den Lehrbienenstand weiter konstruktiv begleiten wolle. Folgende Alternativen seien den Bienenzüchtern genannt worden:
  • Kunsttempel des Städtischen Gymnasiums mit Nutzung des Obsthofes
  • Eigenes Gebäude im Bereich Obsthof/Biertappen
  • Kombination Städtisches Gymnasium Klassenzimmer Block D mit kleinem Anbau und Obsthof
  • Kloster Maria Königin
  • Meggen-Ohl im Bereich des Hallenbads
Hundt wies außerdem darauf hin, dass die Stadt sich für den Verein um öffentliche Zuschüsse bemühe. Vor diesem Hintergrund habe die Verwaltung bereits mit einem Vertreter der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Gespräche geführt. Diese seien aber bislang noch nicht fortgesetzt worden, weil noch keine Entscheidung für einen der Standorte gefallen sei. „Wir sollten uns auf dieser Basis nochmal unterhalten“, sagte Hundt an den Imkerverein gerichtet. Zustimmung kam von SPD-Fraktionschef Heinz Vollmer, der „pragmatische Lösungen im Sinne des Vereins“ forderte anstelle weiter „juristischer Finessen“.
Bauleitverfahren: Kreis Olpe muss nächsten Schritt machen
Dass das Bauleitverfahren an der „Vogelwarte II“ weiter ruht, falle nicht in den Verantwortungsbereich der Stadt, stellte Hundt außerdem klar. Der Kreis Olpe als Fachbehörde müsse entscheiden, ob mit Blick auf artenschutzrechtliche Vorschriften (Schutz des Lebensraums von Schlingnatter und Haselmaus) Ausnahmen möglich sind. Erst dann könne die Stadt das Bauleitverfahren fortsetzen.

Mittlerweile habe der Kreis den Grundstückseigentümern und der Stadt mitgeteilt, dass neue Flächen als Lebensraum für beide Tierarten bereitgestellt werden müssten, sagte Hundt. Wie die Verwaltung erfahren habe, lassen die Grundstückseigentümer Gutachten zur möglichen Umsiedlung von Schlingnatter und Haselmaus prüfen.
Kritik der Grünen
Da das Planverfahren zur Bebauung der „Vogelwarte II“ derzeit ruhe und der Ausgang offen sei, sei die Stadt laut Hundt „natürlich nicht“ dazu verpflichtet, dort die in der Abrundungssatzung festgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Das wiederum rief Kritik aus Reihen der Grünen-Fraktion hervor. So kritisierte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Verbeek, dass auf der Ausgleichsfläche widerrechtlich Bäum gefällt worden seien, was die Stadt mit einer „Politik der ruhigen Hand“ dulde. „Wir stellen da keine Wachleute auf“, entgegnete Hundt.

Anita Jung dagegen monierte die ihrer Ansicht nach fehlende „politische Willenserklärung“ der Stadt, die Imker beim Erhalt des Lehrbienenstands an der Vogelwarte zu unterstützen. Stattdessen habe die Verwaltung immer sichtbar gezeigt, „dass dem Willen der Bauwilligen entsprochen werden soll“. In Jungs Augen ist der Satzungsbeschluss des Rates aus dem Jahre 2013 zudem nicht rechtskräftig. Aus diesem Grund müsse ein „komplett neues Planungsverfahren aufgelegt“ werden. Bis dahin sei die „Vogelwarte II“ weiterhin eine Ausgleichsfläche, für die die Stadt verantwortlich sei. Hundt wies darauf hin, dass Stadt und Rat den Satzungsbeschluss von 2013 zu akzeptieren hätten und dieser sehr wohl rechtskräftig sei.
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