Vogelwarte und Lehrbienenstand: Stadt Lennestadt ist in der Warteschleife
Hundt bietet Imkern Unterstützung an
- Lennestadt, 09.02.2017
- Von Sven Prillwitz
Sven Prillwitz
Redaktion
Lennestadt. Als Reaktion auf die anhaltenden Diskussionen über das Thema „Vogelwarte/Lehrbienenstand“ hat die Stadt Lennestadt zur Ratssitzung am Mittwoch, 8. Februar, kurzfristig eine Tischvorlage herausgegeben. Mit dem „groben informativen Leitfaden“ wolle die Verwaltung in der Angelegenheit Fakten schaffen, erklärte Bürgermeister Stefan Hundt. Die wichtigsten Ergebnisse daraus: Zum einen hat der Imkerverein keinen rechtlichen Anspruch auf eine weitere Nutzung des inzwischen geräumten Lehrbienenstands an der Vogelwarte. Zum anderen hat die Stadt derzeit keinen Einfluss auf die Fortsetzung des ruhenden Bauleitverfahrens.
Damit gebe es keine rechtliche Verpflichtung für die Grundstückseigentümer, den Imkern den Lehrbienenstand weiter zur Verfügung zu stellen. Auch die Stadt habe somit keine „öffentlich-rechtliche Handhabe“, stellte Hundt klar. Was Imkerverein und Eigentümer zivilrechtlich vereinbart haben, gehe die Stadt nichts an. „Da mischen wir uns auch gar nicht ein“, sagte Hundt. Ein Fachanwalt habe die Rechtsauffassung der Stadt „umfassend rechtlich geprüft und bestätigt“.
- Kunsttempel des Städtischen Gymnasiums mit Nutzung des Obsthofes
- Eigenes Gebäude im Bereich Obsthof/Biertappen
- Kombination Städtisches Gymnasium Klassenzimmer Block D mit kleinem Anbau und Obsthof
- Kloster Maria Königin
- Meggen-Ohl im Bereich des Hallenbads
Mittlerweile habe der Kreis den Grundstückseigentümern und der Stadt mitgeteilt, dass neue Flächen als Lebensraum für beide Tierarten bereitgestellt werden müssten, sagte Hundt. Wie die Verwaltung erfahren habe, lassen die Grundstückseigentümer Gutachten zur möglichen Umsiedlung von Schlingnatter und Haselmaus prüfen.
Anita Jung dagegen monierte die ihrer Ansicht nach fehlende „politische Willenserklärung“ der Stadt, die Imker beim Erhalt des Lehrbienenstands an der Vogelwarte zu unterstützen. Stattdessen habe die Verwaltung immer sichtbar gezeigt, „dass dem Willen der Bauwilligen entsprochen werden soll“. In Jungs Augen ist der Satzungsbeschluss des Rates aus dem Jahre 2013 zudem nicht rechtskräftig. Aus diesem Grund müsse ein „komplett neues Planungsverfahren aufgelegt“ werden. Bis dahin sei die „Vogelwarte II“ weiterhin eine Ausgleichsfläche, für die die Stadt verantwortlich sei. Hundt wies darauf hin, dass Stadt und Rat den Satzungsbeschluss von 2013 zu akzeptieren hätten und dieser sehr wohl rechtskräftig sei.