Stadt Lennestadt verklagt das Land NRW

Einstimmiger Entschluss im Haupt- und Finanzausschuss


Lennestadt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 17. Mai, einstimmig beschlossen, Klage gegen das Land NRW einzureichen. Dabei geht es um 470.000 Euro – die Summe der ungedeckten Kosten bei der Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2015.


„Wir werden dabei mit anderen Kommunen kooperieren“, sagte Bürgermeister Stefan Hundt auf Anfrage von LokalPlus. Im Vorfeld habe man sich umgehört, welche Kommunen noch derart betroffen seien. Gemeinsam werde man jetzt weitere Schritte einleiten.

Die Klage begründet die Kommune damit, dass über 94 Prozent der Zuweisungen nicht den Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) entsprochen habe. 487 ausländische Personen hatte die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Lennestadt im Jahr der Flüchtlingskrise zugewiesen. Allerdings habe es sich zum Zeitpunkt der Zuweisung bei lediglich 29 Menschen um Flüchtlinge im Sinne des FlüAG gehandelt. Sie hatten vorab einen Antrag auf Asyl gestellt und/oder mindestens sechs Wochen in einer Landeseinrichtung verbracht.

Somit wäre das Land NRW für die Aufnahme und Unterbringung der 458 verbleibenden Menschen zuständig gewesen. Weil Lennestadt diese Aufgabe aber übernommen habe, habe die Kommune damit das Land „im Rahmen der Amtshilfe“ unterstützt – und damit Anspruch auf eine Kostenerstattung in Höhe von 470.393,45 Euro.
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