NRW-Landtag plant Residenzpflicht
Asyl: Stadt stellt sich auf neue Zuweisungen ein
- Lennestadt, 19.09.2016
Altenhundem. Das Land Nordrhein-Westfalen plant die Einführung einer sogenannten „Wohnsitzauflage" (Residenzpflicht) für anerkannte Flüchtlinge ab dem 1. Dezember. Damit sollen Asylbewerber verstärkt dazu verpflicht werden, ihren Wohnsitz in ländlichen Kommunen zu suchen, in denen die Arbeitslosenquote im Vergleich zu den viel frequentierten Großstädten niedriger sei.
Hierfür muss dann zusätzlicher Wohnraum von den entsprechenden Kommunen vorgehalten werden. Die Unterbringungssituation in Lennestadt stellt sich derzeit wie folgt dar: Zum 13. September lebten 469 Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge in der Stadt Lennestadt, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und/oder in den stadteigenen oder angemieteten Unterkünften und Wohnungen der Stadt Lennestadt wohnen.
Die Kommune führe somit ihr „bewährtes Konzept der dezentralen Unterbringung“ fort, welches zusammen mit der Bevölkerung und den vielen ehrenamtlichen Helfern vor Ort bis dato erfolgreich umgesetzt worden sei. Weitere Informationen hierzu werden regelmäßig auf der Internetseite der Stadt Lennestadt unter in Form einer Bürgerinformation veröffentlicht. (LP)