Nach Fachgespräch an der Hohen Bracht: Christdemokraten zahlen Bußgeld

Verstoß gegen Schutzverordnung


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Das weiß die CDU jetzt auch: Gruppenfotos sind nach Corona-Schutzverordnung nur mit Abstand oder mit Mund-Nase-Schutz erlaubt. von Archiv Nils Dinkel
Das weiß die CDU jetzt auch: Gruppenfotos sind nach Corona-Schutzverordnung nur mit Abstand oder mit Mund-Nase-Schutz erlaubt. © Archiv Nils Dinkel

Lennestadt. Nach dem CDU-Fachgespräch mit Herbert Reul an der Hohen Bracht im Juni hatte ein Lennestädter Bürger beklagt, dass sich nicht an die Corona-Abstandsregelungen gehalten worden sei. Der Fall war im Juli zur Anzeige gebracht (LokalPlus berichtete) und ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet worden. Dieses ist inzwischen beendet. Der Bürger hat recht bekommen.


Eingeschaltet worden war auch der Fachbereich Ordnung des Kreises Olpe als Fachaufsichtsbehörde. Wie der Kreis Olpe mitteilte, sei die Stadt Lennestadt für die Ermittlungen zuständig. Karsten Schürheck, Beigeordneter der Stadt Lennestadt, bestätigte auf LokalPlus-Nachfrage, dass die Ermittlungen beendet seien.

„Es wurde ein Bußgeldbescheid nach der gültigen Corona-Schutzverordnung erlassen. Das Verfahren ist für uns erst einmal beendet“, so der Beigeordnete. Der Bescheid sei in der vergangenen Woche an die CDU herausgegangen. Nun hätte diese als Veranstalter zwei Wochen Zeit zu reagieren.
200 Euro prompt gezahlt
Der Bescheid ist inzwischen auf dem Schreibtisch von CDU-Kreisgeschäftsführer Hubert Brill gelandet. „Die 200 Euro haben wir überwiesen, auch wenn wir das etwas anders sehen. Wir möchten einen Schlussstrich unter die Sache setzen“, so Brill. Er betonte noch einmal, dass im offiziellen Teil alles glatt gelaufen sei und die Veranstaltung an sich beendet gewesen sei.

Die Corona-Schutzverordnung habe sich in jenen Tagen häufig geändert. Die CDU als Veranstalter sei davon ausgegangen, dass sich zehn Leute zusammenstellen dürfen. „Dem war offensichtlich nicht so“, so Brill.

Hintergrund: 
Grund zur Annahme der Missachtung der geltenden Corona-Schutzverordnung hatten unter anderem die Foto-Berichterstattungen der Medien gegeben. Darauf sei zu erkennen, dass die Abstände nicht eingehalten worden seien, so der Vorwurf des Lennestädter Bürgers.
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