Kostenerstattung: Lennestadt plant Klage gegen das Land NRW

Stadt sieht Verstoß gegen Flüchtlingsaufnahmegesetz


  • Lennestadt, 09.05.2017
  • Von Sven Prillwitz
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    Sven Prillwitz

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 von Symbol © Irochka / lia
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Lennestadt. Die Stadt Lennestadt plant, das Land Nordrhein-Westfalen auf die Zahlung von mehr als 470.000 Euro zu verklagen. Bei der Summe handelt es sich um ungedeckte Kosten bei der Unterbringung von Flüchtlingen im Jahre 2015. Die Klage begründet die Kommune damit, dass über 94 Prozent der Zuweisungen nicht den Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) entsprochen habe.


487 ausländische Personen hatte die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Lennestadt im Jahr der Flüchtlingskrise zugewiesen. Allerdings habe es sich zum Zeitpunkt der Zuweisung bei lediglich 29 Menschen um Flüchtlinge im Sinne des FlüAG gehandelt. Sie hatten vorab einen Antrag auf Asyl gestellt und/oder mindestens sechs Wochen in einer Landeseinrichtung verbracht. Somit wäre das Land NRW für die Aufnahme und Unterbringung der 458 verbleibenden Menschen zuständig gewesen. Weil Lennestadt diese Aufgabe aber übernommen habe, habe die Kommune damit das Land „im Rahmen der Amtshilfe“ unterstützt – und damit Anspruch auf eine Kostenerstattung in Höhe von 470.393,45 Euro.

Zu diesem Ergebnis kommt die Münsteraner Anwaltskanzelei Wolter Hoppenberg, die die Stadt Lennestadt in dieser Angelegenheit vertritt und eine Datenanalyse für 2015 vorgenommen hat – mit dem Ziel, zu klären, wie viele Personen der Stadt damals „nicht oder nicht so schnell“ hätten zugewiesen werden dürfen. Für die Jahre 2016 und 2017 hätten die Zuweisungen wieder dem FlüAG entsprochen. Das geht aus der Sitzungsvorlage 1007/2017 des Haupt- und Finanzausschusses hervor.
Land weist Rechtsauffassung zurück
Darin heißt es weiter, dass das Land NRW diese Rechtsauffassung per Schreiben vom 10. März dieses Jahres zurückgewiesen habe. Mit den Landeszuweisungen für die Flüchtlingsunterbringung seien alle finanziellen Ansprüche der Kommune abgegolten. Damit will sich Lennestadt jedoch nicht abfinden – und gibt sich zuversichtlich: „Nach Einschätzung der beauftragten Anwaltskanzlei, die mehrere Kommunen in NRW in dieser Frage vertritt, werden die Erfolgsaussichten einer verwaltungsgerichtlichen Klage positiv gesehen.“ 

Daher und „aufgrund der umfassenden Vorarbeiten“ der zuständigen Fachabteilungen spricht sich Bürgermeister Stefan Hundt in der Sitzungsvorlage persönlich dafür aus, das Land auf die Zahlung der ungedeckten Kosten zu verklagen. Ob es dazu kommt, entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss am 17. Mai in öffentlicher Sitzung.
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