Was passiert mit Corona-Bußgeldern im Kreis? Spenden eher unrealistisch

„Gut gemeinte Aktion“


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Kreis Olpe. Die CDU und die UWG Wenden haben beantragt, die von der Gemeinde eingenommen Corona-Bußgelder an das Deutsche Rote Kreuz und den Malteser Hilfsdienst zu spenden (LokalPlus berichtete). Entscheiden darüber wird der Rat. Was halten andere Kommunen von dieser Idee? Wir haben bei den anderen Verwaltungen im Kreis Olpe nachgefragt. Für diese ist die Spenden-Idee eher kein Thema.


„Die verhangenen Corona-Bußgelder in der Gemeinde Kirchhundem belaufen sich auf einen mittleren dreistelligen Betrag. Seitens der Gemeindeverwaltung ist zunächst nicht vorgesehen die Einnahmen an caritative Vereine weiterzuleiten“, teilte die Gemeinde Kirchhundem auf Nachfrage mit.

Die Stadt Drolshagen verhängte im Jahr 2020 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 5.000 Euro; für 2021 waren es bisher etwa 1.300 Euro.

Erhebliche Gewerbesteuerausfälle

„Rund um das Thema „Corona“ lassen sich viele Gründe finden, besonders Betroffene und auch Hilfeleistende zu unterstützen. Nicht vergessen darf man aber, dass gerade das Gemeinwesen in Form der Kommunen selbst vor allem durch Gewerbesteuerausfälle in erheblicher Weise belastet wird“, so Drolshagens Bürgermeister Ulrich Berghof.

Für den Haushalt der Stadt Drolshagen ergäben sich mittelfristig Verschlechterungen in Höhe von einigen Millionen Euro. „Würde in Drolshagen ein Beschluss gefasst, die oben genannten Erträge umzuverteilen, müsste deren Ausfall letztlich über eine Kreditaufnahme kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund kann ich mir die Umsetzung einer sicherlich gut gemeinten Aktion wie in Wenden hier nicht vorstellen“, schreibt Berghof.

In Olpe 40.000 Euro Bußgelder

In der Kreisstadt Olpe verhängten Ordnungshüter bislang Bußgelder in Höhe von etwa 40.000 Euro. „Dabei muss beachtet werden, dass diesen Einnahmen ein entsprechender Mehraufwand seitens der Stadtverwaltung gegenübersteht, was die konsequente Verfolgung von Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung betrifft“, so Silke Albus.

Generell bestehe hinsichtlich der Einnahme von Gebühren und der Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten kein unmittelbarer Zusammenhang, denn das hieße im Umkehrschluss, dass ein Wegfall von Gebühren eine entsprechende Kürzung von Zuschüssen nach sich zöge.

„Dem ist de facto nicht so. 2020 haben wir circa 130.000 Euro laufende Zuschüsse an Sport- und kulturtreibende Vereine ausgezahlt. In diesem Jahr wird sich die Summe auf circa 100.000 Euro belaufen. Darüber hinaus wurden im Februar 350.000 Euro an Zuschüssen für investive Maßnahmen von Sportvereinen freigegeben“, erklärt Albus.

Bußgelder fließen in den Haushalt 

Seit Beginn der Pandemie und der damit einhergehenden Regeln hat die Gemeinde Finnentrop Bußgelder in Höhe von etwa 4.500 Euro verhängt, teilte Ludwig Rasche, 1. Beigeordneter, auf Anfrage mit. Das Geld fließe wie auch anderweitige Bußgelder mit in den Haushalt ein. Ein Antrag zu anderweitiger Nutzung der Gelder liege der Gemeinde nicht vor.

Mit Blick auf die Unterstützung der Hilfsdienste sagte Ludwig Rasche, dass der Rat der Gemeinde erst kürzlich dem Antrag des DRK auf finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeuges stattgegeben habe.

Tendenziell schloss sich auch die Stadt Lennestadt dem Tenor der anderen Kommunen im Kreis Olpe an. Demnach ist auch hier keine Spende der durch Corona-Bußgelder generierten Einnahmen geplant.

Viele Verfahren noch nicht abgeschlossen

„Die Einnahmen aus Corona-Bußgeldern lassen sich zurzeit noch nicht konkret beziffern, da zahlreiche Verfahren noch nicht abgeschlossen sind„, heißt es aus dem Attendorner Rathaus. Pressesprecher Tom Kleine schreibt weiter: “Die Hansestadt Attendorn wertschätzt und unterstützt das Ehrenamt bereits seit Jahren mit vergleichsweise sehr hohen Förderbeträgen. Diese nachhaltige Förderpraxis wird auch in der durch die Coronakrise unvermindert fortgesetzt, obwohl sich die städtischen Finanzen durch die Pandemie verschlechtert haben."

Aktuell liege in Attendorn der Fokus darauf, jene Institutionen - unabhängig von erzielten Bußgeldern – bedarfsgerecht zu unterstützen, die sich coronabedingt besonders ehrenamtlich engagieren.

Hintergrund:

CDU und UWG Wenden hatten beantragt, die von März 2020 bis April 2021 eingenommenen Bußgelder in Höhe von 4.500 Euro an gemeinnützige Organisationen weiterzugeben, die sich derzeit stark in den Dienst des Menschen stellen. Die Antragsteller sprachen sich dafür aus, mit den Einnahmen nicht den kommunalen Haushalt aufzubessern. Der Wendener Rat soll am Mittwoch, 28. April, über den Antrag entscheiden.

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