Umweltausschuss des EU-Parlaments fordert Lösung für das Problem mit Wölfen

Peter Liese: Regionen sollen selber für Erhaltungsstand entscheiden dürfen


Dr. Peter Liese setzt sich im EU-Parlament für einen flexiblen Umgang mit der Artenschutzregelung des Wolfes ein. von Europabüro für Südwestfalen
Dr. Peter Liese setzt sich im EU-Parlament für einen flexiblen Umgang mit der Artenschutzregelung des Wolfes ein. © Europabüro für Südwestfalen

Europäische Union/Kreis Olpe. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat gefordert, dass EU-Kommission und Mitgliedsstaaten konkrete Maßnahmen beschließen sollen, um die Probleme mit der steigenden Population der Wölfe in bestimmten Regionen zu lösen. Darauf machte der südwestfälische CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese aufmerksam.


„Auch in Südwestfalen nimmt die Diskussion um den Wolf an Fahrt auf. Wir müssen die Bedenken der Menschen ernst nehmen und deshalb brauchen wir klare Regeln, wie mit den Wölfen in besiedelten Gebieten umgegangen werden soll, insbesondere natürlich wenn Schäden entstanden sind.“ Liese erläuterte, dass der Wolf nach europäischem Recht streng geschützt sei, es aber schon heute für bestimmte Situationen Ausnahmeregelungen gebe, die die Mitgliedstaaten nutzen können.

„In Deutschland sind dafür die Bundesländer zuständig, so dass wir gegebenenfalls 16 unterschiedliche Auslegungen des geltenden Rechts haben. Meiner Meinung nach brauchen wir klare und verständliche Regeln, wann und unter welchen Umständen der Wolf geschossen werden darf, so er denn eine Gefahr für Nutztiere oder gar Menschen darstellt. Es kann nicht angehen, dass die Behörden aufgrund von Angst vor etwaigen Klagen vor den Verwaltungsgerichten die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nicht erteilen. Wenn sogar, wie in Baden-Württemberg geschehen, nach dem Abschuss eines Wolfes die Einsetzung einer Sonderkommission gefordert wird, fehlt es mir hierfür an Verständnis“, so Liese weiter.
Flexible Regelung erforderlich
Der Politiker wies noch einmal darauf hin, dass für den Schutzstatus des Wolfes nicht irgendwelche Anhänge im Europarecht verantwortlichen seien, sondern in erster Linie der Erhaltungsstand des Wolfes in Deutschland. Diesen Erhaltungsstand müssten die Mitgliedstaaten prüfen und dann nach Brüssel melden.

„Meiner Meinung nach brauchen wir insbesondere für diese Regelung Flexibilität, da sich die Lage in Bayern anders darstellt als in Bremen, ebenso wie die Situation im Sauerland eine andere ist als im Ruhrgebiet. Die Abänderung des Schutzstatus von Wildtierarten nach Europarecht soll meiner Meinung nach daher auch in bestimmten Regionen möglich sein, in welchen der wünschenswerte Erhaltungszustand einer bestimmten Art erreicht ist und andere Arten und Nutztiere gefährdet und das natürliche Gleichgewicht des Ökosystems gestört werden könnte. Ich werde mich hierfür auf allen Ebenen, insbesondere auch bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen einsetzen“, so der heimische CDU-Europaabgeordnete. (LP)
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