Über eine Milliarde Euro für digitale Bildung fließt nach NRW


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Berlin/ Kreis Olpe. Künftig kann der Bund leichter beim sozialen Wohnungsbau und beim Aufbau digitaler Bildungsinfrastruktur helfen. Die dafür notwendigen Grundgesetzänderungen hat der Bundestag jetzt beschlossen. Der heimische Bundestagsabgeordnete Matthias Heider zeigte sich zufrieden mit den Beschlüssen:


„Die Änderungen im Grundgesetz ermöglichen es dem Bund künftig, den Ländern und Kommunen Finanzhilfen für Investitionen in die digitale Bildungsstruktur und den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Wir lockern damit das Kooperationsverbot, um den Weg frei zu machen für die Umsetzung des Digitalpakts, den wir möglichst mit Beginn des kommenden Jahres umsetzen wollen“, so Heider.

Der Digitalpakt sieht vor, dass der Bund die Länder und Kommunen innerhalb der nächsten Fünf Jahre mit mehr als 5 Milliarden Euro im Ausbau der digitalen Infrastruktur ihrer Schulen unterstützt. Voraussichtlich werden davon über eine Milliarde Euro nach Nordrhein-Westfalen fließen. Bisher war dem Bund eine direkte Unterstützung wegen des strikten Kooperationsverbots im Grundgesetz nicht möglich: Die Länder durften wegen ihrer ausschließlichen Bildungshoheit kaum Finanzhilfen des Bundes für die Schulpolitik annehmen.
Grundgesetz-Änderungen ermöglichen Unterstützung
Bundeshilfen sind mit den heutigen Änderungen des Grundgesetzes auch für die Unterstützung bundesbedeutender Investitionsvorhaben wie dem sozialen Wohnungsbau möglich. Hierzu erklärte Matthias Heider: „Ich bin froh, dass wir als Fraktion das sogenannte ‚Zusätzlichkeitskriterium‘ mit in das Gesetz hineinverhandeln konnten. Dadurch ist sichergestellt, dass die Länder mindestens die Hälfte der öffentlichen Investitionen in dem von einer Finanzhilfe erfassten Investitionsbereich selbst tragen.“

„Ich freue mich“, so Heider, „dass wir nun die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Bewältigung zwei der größten Herausforderungen dieser Zeit geschaffen haben: die flächendeckende Digitalisierung und die zunehmende Wohnungsnachfrage in Ballungsräumen.“
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