Treffen der SPD-Kommunalpolitiker aus drei Kreisen

Regionalplan


(von links) Bernd Banschkus (Regionalrat), Sibille Niklas (SGK Olpe), Falk Heinrichs (SGK Siegen),  Nezahat Baradari (MdB), Inge Blask (MdL), Harald Metzger (Regionalrat) und Bettina Krusat-Barnickel (Bezirksregierung). von privat
(von links) Bernd Banschkus (Regionalrat), Sibille Niklas (SGK Olpe), Falk Heinrichs (SGK Siegen),  Nezahat Baradari (MdB), Inge Blask (MdL), Harald Metzger (Regionalrat) und Bettina Krusat-Barnickel (Bezirksregierung). © privat

Kreis Olpe. Informationen, Austausch, Fragen: Die in der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) zusammengeschlossenen SPD-Mandatsträger in den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und dem Märkischen Kreis haben sich jüngst im Olper Kolpinghaus getroffen, um sich über die aktuelle Entwicklung zur Aufstellung des Regionalplanes zu informieren.


Anwesend waren auch Bundes- bzw. Landtagsabgeordnete sowie Bürgermeister und Fraktionsvorsitzende aus der Region.

Als Referentin konnte von der Planungsabteilung der Bezirksregierung die Hauptdezernentin Bettina Krusat-Barnickel gewonnen werden. Sie ist mit der Aufstellung des neuen Regionalplanes befasst. In ihrem Vortrag erläuterte sie das Procedere und legte dar, wie sich die einzelnen Kommunen in das Verfahren einbringen können.
Derzeit gelten zwei regionale Planwerke
Derzeit  gelten noch zwei verschiedene regionale Planwerke für diese Kreise: Für den Märkischen Kreis gilt der Regionalplan Arnsberg, räumlicher Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen (Rechtskraft 2001), für die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein gilt der Regionalplan Arnsberg, räumlicher Teilabschnitt Oberbereich Siegen (Rechtskraft 2008). Ziel ist es, die Inhalte beider Pläne in einem zu bündeln und somit die Teilpläne im Planungsraum auf zwei zu reduzieren (Soest und Hochsauerlandkreis sowie Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein).

Neue rechtliche Grundlagen und daraus resultierende inhaltliche Anforderungen bedingen eine Anpassung der Planwerke. Sowohl der neue Landesentwicklungsplan NRW, das seit November geltende neue Raumordnungsgesetz als auch Änderungen im Naturschutzrecht erfordern die Anpassung an die Ziele der Raumordnung.
Grundlegende Überarbeitung erforderlich
Auf Grund der dargelegten Veränderungen reiche es daher nicht aus, einen Regionalplan nur durch einzelfallbezogene Änderungen punktuell zu aktualisieren, heißt es in der Pressemitteilung zu dieser Veranstaltung. Regionale bzw. interkommunale Belange und neue Zielsetzungen könnten nur durch eine grundlegende Überarbeitung in angemessener Weise Eingang in die Planung finden. Hier stellte die Referentin besonders heraus, dass es künftig im interkommunalen Bereich eine verstärkte Zusammenarbeit der Kommunen geben wird.

Bedeutsame Inhalte seien außerdem die Sicherung und Weiterentwicklung des Freiraumes und der Freiraumfunktionen in Verbindung mit den Themen Tourismus, Ferien- und Freizeitanlagen, der Klimawandel sowie die vorsorgende Rohstoffsicherung. Es gelte, die genannten Gesichtspunkte aufzugreifen, die zu ermittelnden Ergebnisse umzusetzen und so diesen Raum zu einem attraktiven und zukunftsfähigen Lebens- und Wirtschaftsstandort weiter zu entwickeln.
Beschluss im September
Ziel sei es, im September kommenden Jahres im Regionalrat den Erarbeitungsbeschluss zu fassen und das Beteiligungsverfahren einzuleiten. Seitens der SGK ist geplant, zu diesem Zeitpunkt eine Folgeveranstaltung für die SPD-Ratsvertreter anzubieten, um über den weiteren Verfahrensstand zu informieren.
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