Schüler müssen am Sitzplatz ab 2. November keine Maske mehr tragen

Gebauer: Stück Normalität zurück


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Kreis Olpe. Die Maskenpflicht in Schulen wird ab Dienstag, 2. November, aufgehoben, zumindest am Sitzplatz. Das hat das NRW-Schulministerium am Donnerstag, 28. Oktober, mitgeteilt.


Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Schulministerin Yvonne Gebauer betonte, dass die Landesregierung versprochen habe, Einschränkungen nur so lange aufrechtzuerhalten, wie dies unbedingt erforderlich sei: „An unseren Schulen gibt es keinen übermäßigen Anstieg des Infektionsgeschehens. Gleichzeitig steigen die Impfquoten weiter an und schon fast die Hälfte aller Schüler über zwölf Jahren ist vollständig geimpft.

Schulministerin Yvonne Gebauer
Schulministerin Yvonne Gebauer

In dieser Situation sei die Aufhebung der Maskenplicht am Sitzplatz ein verantwortbarer Schritt. Gebauer: „Wir geben unseren Kindern und Jugendlichen damit ein weiteres und wichtiges Stück Normalität zurück. Mit der Maskenpflicht haben wir unseren Schülern seit mehr als zwölf Monaten sehr viel abverlangt. Mit großem Engagement und enormem Verantwortungsbewusstsein hat diese junge Generation einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Älteren geleistet.“

Die Regeln:
  • Ab 2. November gibt es für Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr, solange sie in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Im Außenbereich der Schule besteht weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
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