Landrat erläutert bei Fachgespräch Folgen des Urteils für kommunale Einnahmequelle
Grundsteuer auf dem Prüfstand
- Kreis Olpe, 10.05.2018
- Von Rüdiger Kahlke
Kreis Olpe. Die Grundsteuer wird zum Gegenstand der politischen Auseinandersetzung. Die Berechnung der wichtigen Einnahmequelle für die Kommunen muss neu geregelt werden. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war ein Thema des Fachgesprächs zur künftigen Finanzierung kommunaler Aufgaben.
Mit einem Aufkommen von 14 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine wichtige kommunale Einnahmequelle. Die Hebesätze basieren aber auf alten Daten und bilden nicht mehr die aktuellen Werte der Grundstücke ab, so Beckehoff. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10. April die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt. Danach müssen rund 35 Millionen Grundstücke bundesweit neu bewertet werden. Bis Ende 2019 müssen Bund und Länder entscheiden, wie das künftige System aussehen soll.
Drei Modelle werden laut Beckehoff derzeit diskutiert. Beim Bodenwertmodell ist der Wert des Grundstücks für die Steuer maßgeblich. Vorteil: Die Steuer wäre ohne großen Aufwand zu ermitteln. Eigentümer von Einfamilienhäusern in guten Lagen würden stärker zur Kasse gebeten, Mieter in Mehrfamilienhäusern würden tendenziell entlastet.
Beim Kostenwertmodell fließen neben dem Bodenwert auch Bau- oder Sanierungskosten für die Gebäude mit in die Berechnung der Steuer ein. Gemeinden könnten über die Höhe der Hebesätze das Steueraufkommen beeinflussen. Dies Modell hat eine Mehrheit der Länder bereits 2016 favorisiert.
Drei Länder bevorzugen ein flächenbezogenes Äquivalenzmodell, bei der die reine Fläche der Grundstücke und Gebäude als Berechnungsgrundlage dienen soll. Dabei würden unbebaute und wenig genutzte Grundstück entlastet.
Der Landrat ließ offen, ob es bei der Reform insgesamt um eine aufkommensneutrale Erhebung geht oder ob jeder einzelne von Steuererhöhungen verschont bleibt. Letzeres, so Frank Beckehoff, „dürfte kaum möglich sein“. Er geht davon aus, dass Eigentümer und Mieter von Immobilien, deren Wert in deb vergangenen Jahrzehnten gestiegen ist, auch zu einer höheren Grundsteuer herangezogen werden.
Antworten auf diese Fragen gab es am Mittwoch, 9. Mai, noch nicht. Erste Eckpunkte für die Grundsteuer-Reform sollen, so der Landrat, im Sommer vorgelegt werden.