Konkrete Regelung für Einzelhandel liegt vor

Allgemeinverfügung für den Kreis Olpe


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Kreis Olpe. Nachdem die Landesregierung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 weitere kontaktreduzierende Maßnahmen angeordnet hat, hat der Kreis Olpe in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine neue Allgemeinverfügung erlassen:


Die erst am Dienstag, 17. März, veröffentlichte Allgemeinverfügung des Kreises Olpe zum Verbot von Veranstaltungen verliert damit ihre Gültigkeit.

In der neuen Verfügung sind einige Punkte neu eingearbeitet und konkretisiert worden.

Geöffnet bleibt der Einzelhandel für
  • Lebensmittel
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • der Außer-Haus-Verkauf
  • Getränkemärkte
  • Apotheken 
  • Sanitätshäuser
  • Augenoptiker und Hörgeräteakustiker
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Post- und Paketdienststellen
  • Frisöre, Reinigungen und Waschsalons
  • Zeitungsverkauf
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen.

Geschlossen sind im Kreis Olpe jetzt auch alle Spiel- und Bolzplätze, Versammlungen jedweder Art sind untersagt. Auch die Arbeiten zum Aufbau der Osterfeuer sind ab sofort einzustellen.
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