Integrationspauschale: Land muss Kommunen beteiligen

Finanzausschuss des Landkreistages NRW veröffentlicht Forderung


Deutliche Worte findet der Finanzausschuss des Landkreistages NRW um den Vorsitzenden Frank Beckehoff. von Barbara Sander-Graetz
Deutliche Worte findet der Finanzausschuss des Landkreistages NRW um den Vorsitzenden Frank Beckehoff. © Barbara Sander-Graetz

Düsseldorf/Kreis Olpe. Das Land NRW muss einen größtmöglichen Anteil der sogenannten Integrationspauschale des Bundes an die Kommunen weiterleiten – als Ausgleich für die dort zu leistenden Integrationsaufgaben. Das haben die Mitglieder des Finanzausschusses des Landkreistages Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) in ihrer jüngsten Sitzung gefordert.


Das Land erhält für die Integration von Flüchtlingen vom Bund eine Pauschale von jährlich 434 Millionen Euro. Die Regelung gilt für die Jahre 2016 bis 2018. Ob das Land hiervon etwas an die Kommunen abgibt, ist zurzeit noch unklar. Sehr zum Unverständnis von Frank Beckehoff: „Integrationsarbeit findet zum größten Teil vor Ort in den Kommunen statt, und dort fallen auch die Kosten an. Es kann also nicht sein, dass das Land die Mittel vom Bund nicht weitergibt“, sagt der Vorsitzende des Finanzausschusses des LKT NRW, der zugleich Landrat des Kreises Olpe ist. 

Die Kommunen müssten dringend entlastet werden. Zwar habe der Bund ihnen die volle Erstattung der Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge im Sozialleistungsbezug zugesagt. Allerdings müssten die Städte und Gemeinden weiterhin für viele Kosten selbst aufkommen, kritisiert der Finanzausschuss des Landkreistages NRW. Und nennt zum einen den Mehrbedarf an Personal, der sich durch die zahlreichen Zuweisungen von Flüchtlingen ergeben habe. Allein in den NRW-Kreisverwaltungen hätten über 700 neue Mitarbeiter eingestellt werden müssen. Zum anderen müssten die Kommunen viele Leistungen finanzieren, die von den geflüchteten Menschen in Anspruch genommen werden können. 

Weitere Kosten für die Kreise fallen beispielsweise im Bereich der Grundsicherung (SGB II) für Wohnraumbeschaffung und Umzüge an, für die Erstausstattung der Wohnung sowie bei Schwangerschaft und Geburt oder für psychosoziale Betreuung. „Gerade im Hinblick auf die kommunalen Kosten, für die es zurzeit noch keinerlei Kompensation gibt, muss das Land die Kommunen an der Integrationspauschale des Bundes beteiligen“, fordert Beckehoff.
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