Heider: Wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz

Musterfeststellungsklage


Dr. Matthias Heider. von Prillwitz
Dr. Matthias Heider. © Prillwitz

Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Juni, dem Gesetzesentwurf der großen Koalition zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD zugestimmt. Der heimische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Dr. Matthias Heider (CDU), bezeichnete das Abstimmungsergebnis als wichtigen und wirksamen Schritt für den Verbraucherschutz.


„Die Musterfeststellungsklage gibt dem Verbraucher endlich ein wirksames Instrument zur effektiveren Durchsetzung von Ansprüchen an die Hand, die ihm durch unrechtmäßige Verhaltensweisen eines Unternehmens im standardisierten Massengeschäft entstanden sind“, so Heider. Ein prominentes Beispiel dafür seien etwa Halter von VW-Fahrzeugen, die vor dem Hintergrund des Diesel-Skandals Schadensersatzansprüche gegenüber dem Automobilkonzern geltend machen wollen.

„Eine Musterfeststellungsklage wird künftig von qualifizierten, insbesondere nicht gewinnorientierten Institutionen wie beispielsweise dem Bundesverband Verbraucherzentrale erhoben“, erklärte Heider. „Der geschädigte Verbraucher kann dann seine Ansprüche ohne zeitlichen und finanziellen Aufwand durch Eintragung in ein Klageregister anmelden. Die durch das Gericht festgestellten Tatsachen und Rechtsauffassungen entfalten dann für den eingetragenen Verbraucher und gegen den beklagten Unternehmer Bindungswirkung im nachfolgenden Schadensersatzprozess.“
„Förderung schneller, rechtskräftiger Entscheidungen“
Die große Koalition nahm den Gesetzesentwurf mit kurzfristig eingereichten Änderungen an. Anstelle des Landgerichts ist nun das Oberlandesgericht in erster Instanz zuständig. Zudem wurde ein Kompromiss für die Frage gefunden, ob die Musterfeststellungsklage nur im Namen geschädigter Verbraucher oder auch kleiner Unternehmer erhoben werden darf: Die Abgeordneten einigten sich darauf, dass das Verfahren zwar nur im Namen geschädigter Verbraucher geführt werden darf, die geschädigten Kleinunternehmer jedoch ihre eigenen Verfahren gegen den Beklagten bis zur Entscheidung im Musterfeststellungsverfahren aussetzen dürfen.

Die Modifizierung bewertet Matthias Heider positiv: „Mit den heute beschlossenen Änderungen wird eine schnelle, rechtskräftige Entscheidung in Musterfeststellungsverfahren gefördert. Zudem haben wir einen guten Mittelweg gefunden, der es Verbrauchern wie Kleinunternehmern ermöglicht, sich gegen große Konzerne zu behaupten, ohne dass ein Missbrauch der Klagemöglichkeit durch gewinnorientierte Prozessfinanzierer droht.“
Artikel teilen: