Eine sich nur aus Männern zusammensetzende Mitgliedschaft sahen viele der Vereine bis zum Urteil des Bundesfinanzhofs 2017 als ein identitätsstiftendes Merkmal ihrer bisweilen jahrhundertealten Tradition an. Ich habe daher kein Verständnis für die Pläne des Bundesfinanzministers. Beim Zweck ansetzen Die Gemeinnützigkeitsprüfung darf nicht an Personen, sondern muss am Zweck und der konkreten Tätigkeit des jeweiligen Vereins ansetzen. Dementsprechend muss sich eine Neuausrichtung des Gemeinnützigkeitsrechts ausschließlich an der tatsächlichen Leistung eines Vereins für unser Gemeinwesen orientieren.
Ich halte es für völlig absurd, dass der Bundesfinanzminister seinen innerparteilichen Wahlkampf um den SPD-Vorsitz offenkundig auf dem Rücken unzähliger Ehrenamtlicher und engagierter Vereinsmitglieder bestreiten möchte.“
Hintergrund
Bereits im August 2017 setzte sich Matthias Heider in einem längeren Schreiben dafür ein, das Gemeinnützigkeitsrecht im oben beschriebenen Sinne neu zu regeln. Anlass war das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Mai 2017, wonach eine Freimaurerloge, die ausschließlich männliche Mitglieder aufnimmt, wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot nicht das Kriterium der Gemeinnützigkeit erfülle.