Heider: „Bundestag muss als Gesetzgeber zentrale Entscheidungen treffen“

Corona-Krisenmanagement


Dr. Matthias Heider. von Nils Dinkel
Dr. Matthias Heider. © Nils Dinkel

Kreis Olpe. In der aktuellen Diskussion über die Rolle des Deutschen Bundestages während der Corona-Pandemie äußert sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Matthias Heider wie folgt:


„Die Arbeitsteilung in unserer parlamentarischen Demokratie ist eindeutig: Das Parlament macht die Gesetze, die Regierung setzt sie um. Das gilt auch während der Corona-Pandemie. Hier haben wir als Parlament der Regierung lediglich zum unmittelbaren Krisenbeginn ausnahmsweise Sonderrechte eingeräumt“, so der Bundestagsabgeordnete.

Da die erste Phase überwunden sei, sei nun sicherzustellen, dass ein demokratischer Normalbetrieb zurückkehre. Das bedeute für das Parlament: Informationen fordern, Regierung kontrollieren und dann Gesetze anpassen oder nachschärfen.
Bundestag soll gesetzgebende Gewalt bleiben
„Aus gutem Grund sind die Verordnungsbefugnisse für den Bundesgesundheitsminister befristet gewesen. Die Bundesregierung darf sich nicht daran gewöhnen, einfach mit den Länderregierungen auf eigener Ermächtigungsgrundlage durchzuregieren. Der Bundestag ist und bleibt die gesetzgebende Gewalt in Deutschland. Das gilt auch für die Anpassung und Befristung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in der Corona-Pandemie“, so Heider.

Wer das in Frage stelle, riskiere, neben einer Gesundheits- und Wirtschaftskrise mittelfristig auch noch eine politische Krise zu bekommen.
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