Heider: „Beschäftigte haben durch Beschlüsse der Koalition mehr Geld“


 von Laurence Chaperon
© Laurence Chaperon

Kreis Olpe/ Südwestfalen. Die Spitzen der Großen Koalition haben am Dienstagabend, 28. August, in Berlin vereinbart, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung abzusenken und die Mütterrente auszuweiten. In einer ersten Stellungnahme begrüßte der heimische Bundestagsabgeordnete Matthias Heider (CDU) die Beschlüsse.


„Endlich wird eine lange Forderung der Union erfüllt: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird abgesenkt. Die Arbeitnehmer und die Betriebe werden damit entlastet. Es gibt keinen Grund, warum die Arbeitsagentur hohe Rücklagen anhäufen sollte“, freute sich Heider.

Die Koalitionsspitzen hatten vereinbart, zum 1. Januar 2019 den Beitragssatz um 0,5 Prozentpunkte abzusenken. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 3,0 Prozent, im Koalitionsvertrag hatten die Koalitionäre eine Senkung um 0,3 Prozentpunkte vereinbart.
Im Geldbeutel bleibt mehr
„Von der Absenkung profitieren alle Beschäftigte, gerade auch die, die wegen ihres geringen Einkommens kaum oder gar keine Steuern zahlen“, hob Heider hervor. Es sei daher ein wichtiges Signal, dass die Koalition auf Druck der Union über die bisherigen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus entlaste. Durch die Entlastung hat ein Arbeitnehmer mit einem Durchschnittseinkommen von 3770 Euro monatlich künftig 113 Euro pro Jahr mehr im Geldbeutel. „Die Beschäftigten haben durch diese Beschlüsse spürbar mehr Geld in der Tasche“, bilanzierte der heimische Abgeordnete.

Neben der Entlastung der Arbeitnehmer haben die Koalitionsspitzen auch eine Ausweitung der Mütterrente beschlossen. Künftig soll allen Müttern von vor 1992 geborenen Kindern ein halber Rentenpunkt zusätzlich angerechnet werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass Mütter mit mindestens drei vor 1992 geborenen Kindern jeweils einen ganzen Rentenpunkt zusätzlich erhalten.

Ebenfalls beschlossen wurde eine Stabilisierung des Rentenniveaus und eine Verbesserung der Erwerbsminderungsrente: Krankheitsbedingte Frührenter werden bei der Berechnung ihrer Rente so gestellt, als ob sie bis zum regulären Renteneintrittsalter gearbeitet hätten.
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