Heider begrüßt verbesserte Unterstützung krisengeplagter Unternehmen

KfW-Sonderprogramm


Symbolfoto. von Pixabay.com
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Kreis Olpe. Matthias Heider, CDU-Bundestagsabgeordneter und Stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Deutschen Bundestag, informiert über eine wichtige Neuerung:


„Ich begrüße, dass die Bundesregierung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das laufende KfW-Sonderprogramm zur Abfederung wirtschaftlicher Pandemiefolgen bis zum 31. Dezember verlängern und zum 1. April die Kreditobergrenzen massiv anheben.“

Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Millionen Euro (bisher 800.000 Euro), für Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Millionen Euro (bisher 500.000 Euro) und für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro).

Höchstbetrag ist 25 Prozent des Jahresumsatzes

Für jede Kategorie gilt unverändert, dass sich der Kredithöchstbetrag auf 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019, den ein Unternehmen erwirtschaftet hat, beläuft. Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wird die Kreditobergrenze von 800.000 auf 1,8 Millionen Euro heraufgesetzt.

„Das Coronavirus hat weite Teile unserer Wirtschaft lahm gelegt; viele Unternehmen und deren Beschäftigte sind deshalb in einer existenzbedrohenden Lage. Vor allem unser Mittelstand wird von den geschilderten Maßnahmen profitieren“, so Heider.

Bereits die 49 Milliarden Euro, die im zurückliegenden Jahr für Unternehmensfinanzierungen durch das KfW-Sonderprogramm ausgegeben wurden, seien vorwiegend kleinen und mittleren Unternehmen zu Gute gekommen. Heider zeigte sich zuversichtlich, dass der wirtschaftliche Aufschwung dadurch begünstigt werde.

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