„Gefahr einer ungeordneten Windenergieanlagen-Entwicklung“

Landschaftsplan Nr. 5 soll Kreis Entscheidungsrecht einräumen


  • Kreis Olpe, 02.09.2016
  • Von Friederike Kämper
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    Friederike Kämper

    Redaktion

 von Symbol © Frank Wagner / lia
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„Grundsätzlich ist die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen eine Angelegenheit der Kommunen. Im Instrument der Landschaftsplanung besitzt der Kreis jedoch eine Möglichkeit, durch eigene Rechtsetzung sowohl auf die Ausweisung von Konzentrationszonen, als auch auf Einzelvorhaben Einfluss zu nehmen und damit den politisch gewollten Ausbau der Windenergie in natur- und landschaftsverträgliche Bahnen zu lenken.“ So formuliert es der Kreis Olpe in einer aktuellen Sitzungsvorlage für Montag, 5. September.


Im Rahmen der öffentlichen Kreisausschusssitzung soll über die Aufstellung des Landschaftsplans Nummer 5 beraten werden. Dieser umfasst den Raum Olpe, Lennestadt und Kirchhundem und somit jene Flächen, für die derzeit zwei Anträge zur Errichtung von sieben Windenergieanlagen (WEA) vorliegen. Antrag Eins betrifft die Rahrbacher Weidekämpe, nördlich der Ortschaft Rahrbach. Das Verfahren hat die Errichtung von vier WEA innerhalb einer Konzentrationszone ohne Höhenbeschränkung der Gemeinde Kirchhundem zum Ziel. Planungsrechtlich, so der Kreis, ergäben sich dort keine „gravierenden Problemstellungen“.
Artenschutzfachliche Belange
Anders sieht es bei Antrag Zwei aus. Dieser sieht vor, drei WEA nördlich von Rehringhausen im Gebiet der Stadt Olpe, in Verlängerung einer bestehenden Konzentrationszone, aber klar außerhalb der Zone, in Betrieb zu nehmen. „Die Antragstellerin stellt die Ausschlusswirkung des Flächennutzungsplanes der Stadt Olpe in Frage und beantragt die Anlagen mit dem Hinweis auf Privilegierung im Außenbereich“, erläutert der Kreis in seinen Sitzungsunterlagen. Der derzeitige Stand der Konzentrationszonenplanung der Stadt Olpe sehe an der fraglichen Stelle, genau wie der in Aufstellung befindliche Regionalplan Arnsberg, zwar grundsätzlich eine Konzentrationszone vor. Die genaue Abgrenzung sei insbesondere wegen artenschutzfachlicher Belange jedoch derzeit nicht genau bestimmbar. Aus Vorgesprächen sei dem Kreis drüber hinaus bekannt, dass andere potentielle Anlagenbetreiber in großen Teilen des Kreisgebiets bereits Standortsicherungsverträge mit dem Landesbetrieb Wald und Holz, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beziehungsweise einzelnen Waldgenossenschaften abgeschlossen haben oder anstreben.
„Keine Verhinderungsplanung“
Demnach bestehe „die Gefahr einer ungeordneten WEA-Entwicklung in weiten Teilen des Kreisgebietes, soweit nicht andere Gründe aus beispielsweise dem Artenschutz- oder Immissionsschutzrecht einer Genehmigung im Einzelfall entgegenstehen“, so die Befürchtungen des Kreises. Eine Möglichkeit, dem entgegenzuwirken, sehen Politiker und Verwaltungsfachleute in der Aufstellung eines Landschaftsplanes. Denn: In durch Landschaftsplänen gesicherten Landschaftsschutzgebieten muss der Träger der Landschaftsplanung – in diesem Fall nicht mehr die Kommune, sondern der Kreis – entscheiden, ob und inwieweit er im Rahmen des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens Gebrauch von seinem Widerspruchsrechts machen möchte und somit letztendlich der Errichtung von WEA zustimmt oder nicht. Der Kreis Olpe habe, so wird es in den Unterlagen ausdrücklich betont, ein Interesse daran, den Prozess der Suche nach geeigneten Konzentrationszonen positiv zu begleiten. Durch die räumliche und inhaltliche Konkretisierung von Ausnahmevoraussetzungen, auch im Fall sogenannter privilegierter Vorhaben im Außenbereich, könne der Kreis Olpe die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege einerseits zustimmend, aber auch ablehnend in die jeweiligen Entscheidungen über die Zulässigkeit von WEA einbringen, heißt es weiter. Es gehe dabei nicht um „eine Art Verhinderungsplanung gegen die Planungshoheit der Kommunen“, im Gegenteil müsse erfolgreiche Landschaftsplanung in enger Abstimmung mit allen Beteiligten erfolgen.
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