Fachtagung zum Bundesteilhabegesetz in Berlin


Besuchten die Fachtagung zum Bundesteilhabegesetz in Berlin (von links) MdB Dr. Matthias Heider, Andreas Mönig (Leitung Werthmann-Werkstätten) und MdB Petra Crone. von privat
Besuchten die Fachtagung zum Bundesteilhabegesetz in Berlin (von links) MdB Dr. Matthias Heider, Andreas Mönig (Leitung Werthmann-Werkstätten) und MdB Petra Crone. © privat

Berlin Kreis Olpe. Das Bundesteilhabegesetz ist seit dem 1. Januar in Kraft. Somit kommen Änderungen auch auf die Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu. Einige dieser Änderungen wurden bei der Fachtagung des Caritasfachverbandes CBP (Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie) in Berlin deutlich. Mehr als 200 Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet nahmen daran teil. Bei dem Parlamentarischen Abend waren auch die heimischen Bundestagsabgeordneten Petra Crone (SPD) und Dr. Matthias Heider (CDU) zu Gast.


Beide sind sich einig: Das Bundesteilhabegesetz könne Verbesserungen bringen, zum Beispiel durch die Veränderung der Einkommensanrechnung, die bundesweite Einführung des Budgets für Arbeit, die Stärkung der Mitwirkungsrechte in Werkstätten für behinderte Menschen, die Einführung von Frauenbeauftragten, die Streichung der Anrechnung der Arbeitsentgelte auf das Arbeitsförderungsgeld und die Erhöhung des Freibetrages.

Die Einführung anderer Leistungsanbieter in Konkurrenz oder als Alternative zu den Werkstätten könne zu neuen Schnittstellen bei der Teilhabe am Arbeitsleben führen. Entscheidend werde sein, so Crone und Heider, wie der allgemeine Arbeitsmarkt auf die neuen Angebote reagieren und sich für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen öffnen wird.

Bei dem Parlamentarischen Abend wurde außerdem deutlich, dass die lang angelegte Umsetzung des Gesetzes bis zum Jahre 2023 einen umfassenden Austausch zwischen Praxis und Politik erfordert.
Artikel teilen: