Kreis Olpe. Am Freitag, 13. Juli, beginnen in NRW die Sommerferien. Um die Urlaubsreise und den Aufenthalt noch angenehmer zu machen, setzt sich die Europäische Union für die Rechte der Bürger auch im Urlaub ein.
Darauf weist der südwestfälische Europaabgeordnete Dr. Peter Liese hin. So wurden bereits zum letzten Sommer die sogenannten Roaming-Gebühren abgeschafft. Wer im Urlaub mit dem Handy nach Hause telefoniert oder Daten aus dem Internet herunterlädt, darf jetzt nicht mit höheren Kosten als zu Hause belastet werden.
„Wenn es ein freies Europa für Unternehmen gibt, müssen auch die Bürger davon profitieren. Das ist jetzt endlich der Fall. Aber Vorsicht - wer aus Deutschland seine Lieben zum Beispiel in Österreich oder Spanien im Urlaub anruft, muss immer noch mit hohen Kosten rechnen. Aber auch dies wird sich ändern. Wir haben bereits beschlossen, dass ein Anruf ins Ausland ab nächstem Jahr nur 19ct pro Minute kosten darf“, so Liese.
Um Jugendliche auf eine Rucksackreise ins EU-Ausland vorzubereiten, hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) eine App entwickelt. Sie liefert Tipps und Infos in den neun Themenkategorien Notfall, Freizeit, Unterkunft, Transport, Shoppen, Handy, Gesundheit, Geld und Kurioses. Für 15 EU-Länder halten Jugendliche so beispielsweise Informationen über Transportmöglichkeiten, Kosten, Sehenswürdigkeiten, Freizeitaktivitäten, kulturspezifischen Tabus und Regeln sowie Hilfestellungen bei Problemsituationen wie Gepäckverlust.
Flug annulliert, Autovermieter insolvent, Klimaanlage defekt, der zugesagte Mehrwert fehlt? Das muss man sich nicht gefallen lassen. Die Europäische Pauschalreise-Richtlinie schützt europäische Verbraucher, wenn Reiseveranstalter die zugesagte Leistung nicht vorhalten. Seit dem 1. Juli gilt die neue überarbeitete Pauschalreise-Richtlinie. Insbesondere werden jetzt auch Urlauber die ihre Reise online buchen besser geschützt.
Eine Broschüre des EVZ fasst die Rechte von Busreisenden in der Europäischen Union zusammen. In den letzten Jahren hat die EU umfangreiche Fahrgastrechte für Flug-, Eisenbahn-, Schiffs- und Busreisen geschaffen, die den Reisenden in vielen Fällen Ausgleichszahlungen oder Entschädigungen einräumen, falls es zum Beispiel Verspätungen gibt. Damit Verbraucher wissen, worauf sie in einer solchen Situation Anspruch haben, wurde diese Broschüre erstellt.
Seit dem 1. Mai diesen Jahres steht EU-Bürgern bei Reisen außerhalb der Europäischen Union im Notfall konsularischer Schutz zu, selbst wenn ihr Heimatland in dem Drittstaat keine Botschaft oder kein Konsulat hat. Das heißt zum Beispiel, dass wenn man sich als Deutscher in einem afrikanischen Land befindet, das früher französische Kolonie war und es dort zwar keine deutsche Botschaft, aber eine französische gibt, dann kann man sich dort auch als deutscher helfen lassen.