Crone: Neues Teilhabegesetz mit Verbesserungen
"Auswirkungen des Gesetzes untersuchen"
- Kreis Olpe, 02.12.2016
Kreis Olpe. Der Bundestag hat ein neues Teilhabegesetz mit zahlreichen Verbesserungen beschlossen, davon ist zeigt sich heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Crone überzeugt.
Zudem werden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege wird es nicht geben. „Damit räumen wir die große Sorge aus, es könnte durch das neue Gesetz zu einer systematische Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen“, erläutert MdB Crone.
Mit dem Teilhabegesetz wird die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Erwerbstätige Leistungsbezieher können so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen. Für Bezieher von Leistungen der Sozialhilfe wäre es laut Gesetzentwurf bei den jetzigen Grenzen geblieben.
Die Bundestagsabgeordnete betont: „Bei einem sozialpolitischen Großprojekt wie dem Bundesteilhabegesetz müssen wir selbstverständlich besondere Sorge tragen, dass es so umgesetzt wird wie wir es beabsichtigen. Zentrale Neuregelungen werden wir darum noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erproben und die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich untersuchen.“ (LP)