Bußgeldkatalog zum Corona-Kontaktverbot: Wer nicht hören will, muss zahlen
Picknicken kostet 250 Euro Bußgeld
- Kreis Olpe, 24.03.2020
Kreis Olpe. 250 Euro Bußgeld fürs Grillen oder Picknicken in der Öffentlichkeit. 200 Euro Bußgeld für jeden, der sich in einer Gruppe mit drei oder mehr Menschen in der Öffentlichkeit aufhält. Versammeln sich mehr als zehn Leute, gilt das sogar als Straftat. Die NRW-Landesregierung hat am Dienstag, 24. März, einen drastischen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht, mit dem das Kontaktverbot während der Corona-Krise durchgesetzt werden soll.
Richtig teuer wird es, wenn ein Restaurant trotz Verbot weiter geöffnet hat oder ein Hotel Touristen übernachten lasst. Dann sind 4.000 Euro fällig. Alle Sätze gelten für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt.
Ministerpräsident Armin Laschet betont: „Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen ankommen. Null Toleranz gilt auch gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Coronavirus.“