Bußgeldkatalog zum Corona-Kontaktverbot: Wer nicht hören will, muss zahlen

Picknicken kostet 250 Euro Bußgeld


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Kreis Olpe. 250 Euro Bußgeld fürs Grillen oder Picknicken in der Öffentlichkeit. 200 Euro Bußgeld für jeden, der sich in einer Gruppe mit drei oder mehr Menschen in der Öffentlichkeit aufhält. Versammeln sich mehr als zehn Leute, gilt das sogar als Straftat. Die NRW-Landesregierung hat am Dienstag, 24. März, einen drastischen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht, mit dem das Kontaktverbot während der Corona-Krise durchgesetzt werden soll.


Wer gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus verstößt, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen. So viel muss auch bezahlen, wer Außerhaus-Speisen oder Getränke im Umkreis von weniger als 50 Meter um das ausgebende Lokal verzehrt.

Richtig teuer wird es, wenn ein Restaurant trotz Verbot weiter geöffnet hat oder ein Hotel Touristen übernachten lasst. Dann sind 4.000 Euro fällig. Alle Sätze gelten für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt.
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NRW-Innenminister Herbert Reul dazu: „Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus dem Verkehr gezogen. Es geht hier schließlich nicht um eine Kleinigkeit, sondern um die Gesundheit und das Leben von Millionen Menschen. Die Ordnungsämter und die Polizei werden die Maßnahmen mit Augenmaß, aber mit aller notwendigen Härte durchsetzen.“

Ministerpräsident Armin Laschet betont: „Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen ankommen. Null Toleranz gilt auch gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Coronavirus.“
Kontrollen auch am Wochenende
Drolshagens Bürgermeister Ulrich Berghof kommentiert den Bußgeldkatalog bei Facebook wie folgt: „Für diejenigen, die es nicht verstehen wollen, wird es jetzt teuer. Die Stadt Drolshagen kontrolliert - auch abends und am Wochenende!“
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