Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitz: UWG fordert kompletten Verzicht


  • Kreis Olpe, 18.02.2017
  • Von Sven Prillwitz
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    Sven Prillwitz

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Kreis Olpe. Wer in NRW als Vorsitzender einen Ausschuss des Rates leitet, hat seit 1. Januar ein Recht auf eine Aufwandsentschädigung. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vor. Vor der nächsten Sitzung des Kreisausschusses (20. Februar) und des Kreistages (20. März) fordert die UWG-Fraktion, die Zusatzvergütung für alle Ausschüsse zu streichen und zu diesem Zweck die Hauptsatzung entsprechend zu ändern. Begründung: Die Höhe der Extra-Zahlung falle gemessen am Arbeitsaufwand viel zu hoch aus.


Das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstversorgung trage „mit einer Reihe von Änderungen“ – in der Pressemitteilung der UWG werden Regelstundensatz, Höchstbetrag und Änderung der Anzahl der stellvertretenden Faktionsmitglieder genannt –zu einer Stärkung des „Fundaments Kommunalpolitik“ bei. Damit sei gewährleistet, dass sich Bürger nach wie vor ehrenamtlich politisch engagieren.

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung „schießt jedoch weit über das Ziel hinaus“, denn eine „wesentliche zeitliche Mehrbelastung“ hätten Ausschussvorsitzende nicht, schreibt die UWG. Die Unabhängige Wählergemeinschaft gibt auch zu bedenken, dass die Ausschüsse nicht monatlich zusammenkommen – daher sei eine monatliche Pauschale auch nicht gerechtfertigt. Der Ausschuss für Berufs- und Weiterbildung etwa habe 2016 lediglich an zwei Terminen getagt. Arbeitszeit: insgesamt 2,5 Stunden. „Die dem gegenüberstehende zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 4159 Euro würde rein rechnerisch auf die Sitzungszeit betrachtet einen Stundensatz zu den Ausschussvorsitzenden in Höhe von 1663 Euro ergeben“, rechnet die UWG vor.
Weiteres Argument: Haushalt nicht zusätzlich belasten
Für die anderen Ausschüsse des Kreises ergäben sich ähnliche Zahlen, erklärt die Unabhängige Wählergemeinschaft. Das gehe aus den Protokollen des vergangenen Jahres hervor. Daher sollten auch alle Ausschüsse von der Neuregelung ausgenommen werden.

Finales Argument der UWG-Fraktion: „Die finanziellen Auswirkungen der Aufwandsentschädigungen der Ausschussvorsitzenden in Höhe von 33.273 Euro würden den Kreishaushalt zusätzlich belasten und somit die in den Kommunen angespannte Haushaltslage weiter verschärfen.“
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