Aufstellung Landschaftsplan „Rothaarvorhöhen zwischen Olpe und Altenhundem“

Grundzüge der Planung werden der Öffentlichkeit vorgestellt


Blick von der Hohen Bracht. von Antonius Klein
Blick von der Hohen Bracht. © Antonius Klein

Kreis Olpe. Der Kreistag des Kreises Olpe hat die Aufstellung eines weiteren Landschaftsplans unter der Bezeichnung LP5 „Rothaarvorhöhen zwischen Olpe und Altenhundem“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 122 Quadratkilometern und erstreckt sich auf die südöstliche Hälfte des Gebietes der Stadt Olpe, die nordwestlich der B 517 gelegenen Teile der Gemeinde Kirchhundem sowie die südwestlich der Ruhr-Sieg-Eisenbahnstrecke gelegenen Teile der Stadt Lennestadt.


Im Landschaftsplan werden die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der biologischen Vielfalt, der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes des Landschaft beschrieben und nach Abschluss des Planverfahrens als Satzung festgesetzt. Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und der Geltungsbereich von Bebauungsplänen gehören nicht zum Geltungsbereich des neuen Landschaftsplans. 

Nach dem bewährten Selbstverständnis der Landschaftsplanung im Kreis Olpe, soll der Landschaftsplan im offenen Dialog mit den Bürgern, insbesondere mit den jeweiligen Landnutzern entwickelt und weitgehend auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen umgesetzt werden.
Grundlagen werden der Öffentlichkeit vorgestellt
Das mit der Planerstellung beauftragte Ingenieurbüro hat erste Grundlagen der Planung erarbeitet. In zwei öffentlichen Veranstaltungen (am 25. Februar im Ratssaal der Stadt Lennestadt, Thomas-Morus-Platz 1, 57368 Lennestadt und am 11. März in Olpe - Kreisverwaltung, Westfälische Straße 75, Sitzungszimmer I) können sich interessierte Bürger über die Grundzüge der Planung informieren. Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 19 Uhr.

Im Rahmen dieser frühzeitigen Bürgerbeteiligung besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über eine mögliche Betroffenheit zu informieren und eigene Ideen, Bedenken und Anregungen einzubringen. Ab dem Zeitpunkt dieser Bürgerbeteiligung sind für geplante Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans alle Handlungen und Maßnahmen verboten, die das geplante Schutzgebiet nachteilig verändern.

Die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung ist mit diesen Veranstaltungen keineswegs erschöpft, sondern bildet lediglich den Auftakt für weitere Konsensgespräche. Im Rahmen der für die zweite Jahreshälfte ins Auge gefassten öffentlichen Auslegung des eigentlichen Planentwurfs können dann – so ein solcher Bedarf noch besteht - offizielle Einwendungen gegen bestimmte Regelungsinhalte vorgebracht werden.
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