Änderungen beim Kurzarbeitergeld
Schutzschirm für Unternehmen und Arbeitsplätze
- Kreis Olpe, 16.03.2020
Kreis Olpe. Lieferschwierigkeiten, Arbeitsausfälle, weniger Konsum, Reisen und Veranstaltungen - das Corona-Virus stellt einige Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 13. März, einen Beschluss über krisenbedingte Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld verabschiedet, der Unternehmen und Arbeitsplätze in Deutschland schützen soll.
Speziell die wirtschaftsstarke Region Südwestfalen sei auf diese Hilfe angewiesen. Zahlreiche Weltmarktführer, die hier beheimatet seien, exportieren ihre Produkte ins Ausland und benötigen Unterstützung in dieser schwierigen Zeit“, so Baradari.
Die beschlossenen Änderungen sehen einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld vor. Leiharbeitnehmer können somit ebenfalls Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Darüber hinaus mussten bisher mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sein, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Diese Schwelle wurde nun auf zehn Prozent abgesenkt.
„Mit diesem heutigen Beschluss und den bereits vom Haushaltsausschuss bewilligten rund 800 Millionen Euro, unter anderem für die Notausstattung von Krankenhäusern und die Erforschung von Impfstoffen, hat die Regierungskoalition schnell und effektiv gehandelt, damit wir die schlimmsten Auswirkungen des Corona-Virus in Deutschland eindämmen“, so Nezahat Baradari.
Ebenso habe Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) den Unternehmen die Hilfe der Bundesregierung mit unbegrenzten Kreditprogrammen zugesagt. Sollten weitere Maßnahmen notwendig sein, werde der Bundestag diese ebenso entschließen und zeitnah ergreifen.