500 Millionen Euro Soforthilfe-Paket für Schulen beschlossen

Für digitale Endgeräte


Kinder, die kein für Online-Unterricht taugliches Endgerät haben, sollen künftig von der Schule hiermit ausgestattet werden. von Symbol Pixabay
Kinder, die kein für Online-Unterricht taugliches Endgerät haben, sollen künftig von der Schule hiermit ausgestattet werden. © Symbol Pixabay

Kreis Olpe. Das 500 Millionen Euro Sofortausstattungs-Programm für Schulen kann losgehen. Bund und Länder haben am Freitag, 15. Mai, die dafür notwendige Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht.


„Digitaler Unterricht zu Hause wird den Präsenzunterricht noch länger ergänzen müssen. Der Bund unterstützt jetzt die Schüler, die bisher kein digitales Endgerät haben“, so Nezahat Baradari, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis „Olpe – Märkischer Kreis I“.

Schüler, bei denen Online-Unterricht aus Mangel an Geräten bislang keine Option war, sollen mit Tablets oder Laptops ausgestattet werden. „Es darf nicht der Geldbeutel der Eltern darüber entscheiden, ob Schüler am digitalen Fernunterricht teilhaben können. Das ist eine entscheidende soziale Frage. Es ist gut, dass es jetzt an den Start geht“, sagt Nezahat Baradari und führt aus, dass „für Nordrhein-Westfalen jetzt 105.433.800 Euro zur Verfügung stehen.“
Auch für fehlenden Internetanschluss soll Lösung her
Schüler, die ein Tablet oder Notebook benötigen, erhalten dies durch die Schulen. Die Geräte gehen nicht in den Besitz der Kinder und Jugendlichen über, sondern werden als Leihgeräte zur Verfügung gestellt. Und wenn kein Internetanschluss vorhanden ist? Auch dafür soll es eine Lösung geben.

„Wir wissen, dass das alles nur wirklich helfen kann, wenn im Haushalt auch ein notwendiger Internetanschluss vorhanden ist. Der Bund sucht hierfür zurzeit mit den Mobilfunkanbietern nach guten Lösungen. Ich erwarte, dass das Bildungsministerium dies vorantreibt“, so Nezahat Baradari und appelliert an alle Beteiligten: „Es ist wichtig, dass die Hilfen jetzt schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Kein Kind darf wegen des Fernunterrichts zurückgelassen werden.“

Die Laptops, Notebooks und Tablets - explizit ausgenommen sind Smartphones - werden je nach Landesregelung von den Ländern oder den Schulträgern beschafft.
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