Vier Parteien aus Kirchhundem erwartet Verfahren wegen „wilder Plakatierung“

Kommunalwahl


  • Kirchhundem, 31.08.2020
  • Von Christine Schmidt
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Kirchhundem. Vier Parteien aus Kirchhundem erwartet ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen so genannter „wilder Plakatierung“. Betroffen sind CDU, SPD, Grüne und FDP. Keine der Parteien hatte im Vorfeld einen Antrag gestellt, teilt die Gemeinde Kirchhundem mit.


Den Linken war vor einigen Wochen negativ aufgestoßen, dass die Christdemokraten in Kirchhundem deutlich mehr Plakate platziert haben als andere. Den Linken war nämlich ein Bescheid mit einer Begrenzung auf 30 Plakate ausgestellt worden.

Die Gemeinde Kirchhundem habe die Anschuldigung daraufhin geprüft, erklärte Verena Gräbener, Leitung Fachbereich 2, auf LokalPlus-Nachfrage. Daraufhin habe man festgestellt, dass nicht nur die CDU, sondern auch drei weitere Parteien keinen Antrag gestellt hätten. Da grundsätzlich ein Plakatverbot gelte, hätte jeder eine Ausnahme davon für die Kommunalwahl beantragen müssen.
Mündliche Vereinbarung zählt nicht mehr
Deshalb sei gegen diese Parteien ein Owi-Verfahren (Ordnungswidrigkeit) eingeleitet worden, bestätigte Gräbener. In den 90er-Jahren sei zwar eine mündliche Vereinbarung getroffen worden, dass Plakate in ortsüblicher Menge aufgehangen werden dürfen, wie viel diese „Klausel“ beinhalte, stehe allerdings nicht fest.

Die festgelegte Anzahl von 30 Plakaten wurde deshalb im Nachgang für die Linke und die Afd aufgehoben. Jetzt haben die vier betroffenen Parteien bis zum 4. September Zeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.
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