UPDATE: Kirchhundemer Rat beschließt Ausschreibung der Beigeordneten-Stelle

Kuriose Situation wegen Bürgerbegehrens


  • Kirchhundem, 15.10.2018
  • Von Sven Prillwitz
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Ob im Kirchhundemer Rathaus bald ein neuer Beigeordneter sitzt, der auch die Funktion des Kämmerers übernimmt, ist weiter offen - vermutlich sogar noch über das Jahresende hinaus. von Sven Prillwitz
Ob im Kirchhundemer Rathaus bald ein neuer Beigeordneter sitzt, der auch die Funktion des Kämmerers übernimmt, ist weiter offen - vermutlich sogar noch über das Jahresende hinaus. © Sven Prillwitz

Kirchhundem. Es klingt kurios: Ob die seit April vakante Stelle des Beigeordneten neu besetzt oder gestrichen wird, ist angesichts des noch laufenden Bürgerbegehrens derzeit offen. Dennoch schreibt die Gemeinde Kirchhundem die Stelle Ende Oktober öffentlich aus. Das hat der Rat durch die Stimmen von CDU- und UK-Fraktion am Donnerstag, 11. Oktober, mehrheitlich beschlossen.


Voraussichtlich vier Wochen und damit bis Ende November soll die Frist dauern, in der Bewerber ihre Unterlagen im Rathaus einreichen können. Dann, verrät Kirchhundems Bürgermeister Andreas Reinéry, sollen die Bewerbungen gesichtet und eine engere Auswahl der Kandidaten getroffen werden.

Bevor infrage kommende Bewerber aber kontaktiert werden, müsse aber die Ratssitzung am 13. Dezember abgewartet werden. „Wir können es angesichts der widerstreitenden Interessen nur so machen“, sagt Reinéry.
Bewerber müssen sich gedulden
Im Dezember entscheiden die Gemeindeverordneten nämlich über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Abschaffung der Beigeordneten-Stelle. Gibt der rat grünes Licht, würde eine Abstimmung darüber folgen, ob das Bürgerbegehren anerkannt wird. Bei einer Mehrheit würde die Stelle gestrichen und allen Bewerbern eine Absage erteilt werden. Der einfachste Fall.

Das ist allerdings ein höchst unwahrscheinliches Szenario. Die Fraktionen von CDU und UK bilden in dieser Angelegenheit die Mehrheit im Rat und sprechen sich entschieden gegen eine Abschaffung der Beigeordneten-Stelle aus. Weiterer Kritikpunkt: Das Bürgerbegehren sei nicht zulässig, die Formulierung irreführend. Es werde der Eindruck erweckt, dass eine Stelle ersatzlos gestrichen werden soll in der Verwaltung, sagt CDU-Fraktionschef Michael Färber: „Das stimmt aber nicht. Die Stelle des Beigeordneten als Wahlbeamter soll quasi umgewandelt werden in eine Lebenszeitbeamtenstelle. Anstelle eines vom Rat zu wählenden Beigeordneten soll vom Bürgermeister ein neuer Kämmerer eingestellt werden soll, der zugleich auch Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters sein soll."
Gericht könnte über Zulässigkeit entscheiden
Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens dürfte also – Stand jetzt – mehrheitlich abgelehnt werden. Daher müssten die Initiatoren die Zulässigkeit des Begehrens vom Verwaltungsgericht Arnsberg prüfen lassen. Erklärt das Gericht das Bürgerbegehren nicht für zulässig, wäre das Anliegen gescheitert. Bei erklärter Zulässigkeit müsste der Rat erneut entscheiden. 

Solange der Rat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht festgestellt hat, hemmt das Bürgerbegehren nicht das Verfahren zur Wiederbesetzung der Stelle des Beigeordneten.

Wenn der Rat nach Feststellung der Zulässigkeit dem Bürgerbegehren nicht entspricht, kommt es zum Bürgerentscheid. Einwohner müssten also per Briefwahl für oder gegen die Abschaffung der Beigeordneten-Stelle stimmen. Für den Bürgerentscheid gilt eine Frist von drei Monaten. Was man den Bewerbern in diesem Falle sagen würde? Das fragt sich der Bürgermeister auch.
Sondersitzung des Rates im November entfällt
Eine verfahrene, eine schwierige Situation. Für die Gemeinde, für Bewerber, für die Bürger. Zumal der Prozess mit einer Sondersitzung des Rates zum Thema Bürgerentscheid vielleicht hätte beschleunigt werden können. Wegen „Problemen bei der Terminfindung“ allerdings verständigten sich Verwaltung und Fraktionen laut Bürgermeister Reinéry darauf, auf eine Sondersitzung im November zu verzichten und stattdessen bei der regulären Sitzung Mitte Dezember über das Bürgerbegehren zu entscheiden.

Erfahrungswerte aus anderen Kommunen für den Umgang mit einer solchen Situation gebe es nicht, sagt Reinéry. Seine große Befürchtung aber, die sich auch „aus vielen Gesprächen mit Bürgern“ ergeben habe, ist: „Das alles geht zulasten der Glaubwürdigkeit.“

In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass der Rat direkt über das Bürgerbegehren entscheidet. Richtig ist aber, dass zunächst die Zulässigkeit festgestellt werden muss. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
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