Stützmauer an der „Gübecke“ in Kirchhundem soll erneuert werden

Kosten: 160.000 Euro


  • Kirchhundem, 15.06.2018
  • Von Christine Schmidt
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Kirchhundem. Die marode Stützmauer an der Straße „Gübecke“ in Kirchhundem soll erneuert werden. Weil für die Anlieger eine Beitragspflicht gilt, soll das Vorhaben aber zunächst in einer Versammlung mit den Grundstückseigentümern abgesprochen werden. Der Bauauschuss beschäftigt sich am 20. Juni mit der Angelegenheit. Für die Anlieger wird


Die Anfang der 1970er Jahre errichtete Wand ist „bekanntlich aufgrund der umfangreichen baulichen Schäden erneuerungsbedürftig“, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Mauer, die 2,70 Meter hoch und circa 40 Meter lang ist, dient der Sicherung der Straße sowie der Häuser „Gübecke“ 1 bis 3.  

Schon 2012 war festgestellt worden, dass hier dringend gehandelt werden musste, da die Standsicherheit der Mauer nicht gegeben war. Noch im gleichen Jahr wurden Maßnahmen getroffen und eine sogenannte Rückverankerung wurde an der Stützmauer angebracht, um diese vorrübergehend zu sichern.
Arbeiten an der Straße
Nun soll die ganze Konstruktion komplett erneuert werden. Dafür muss die derzeitge Mauer weichen und abgerissen werden. Auch Arbeiten an der Anliegerstraße lassen sich im Zuge der Bauarbeiten nicht vermeiden, heißt es in der Vorlage.

Zuvor hatte das Ingenieurbüro Schmidt zwei Varianten vorgeschlagen, die Mauer zu erneuern. Neben der bereits genannten Maßnahme, dem Abriss und Neubau, gab es den Vorschlag, vor die bestehende eine neue Stützmauer zu bauen und diese dann miteinander zu verankern. Um diesen Plan umsetzen zu können, hätte ein Teil eines Privatgrundstücks dauerhaft beansprucht werden müssen. Das lehnte die Eigentümerin laut Beschlussvorlage allerdings ab.
Versammlung für die Anwohner
Die Investitionssumme für den Abriss und Neubau der Stahlbetonstützmauer beträgt circa 160.000 Euro brutto. Im Gemeindehaushalt wurden dafür bereits 45.000 Euro für das laufende Jahr eingestellt, für 2019 sind weitere 125.000 Euro eingeplant. Weil die Mauer laut Vorlage Bestandteil der Anliegerstraße ist, gilt für die Anwohner eine Beitragspflicht gemäß Kommunalabgabegesetz. Vor diesem Hintergrund soll daher zunächst eine Anliegerversammlung einberufen werden.

Die Baumaßnahme ist Teil des Bau- und Investitionsprogramms der Gemeinde Kirchhundem, das der Rat im Februar beschlossen hat.
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