Sitzung des Gemeinderates: Haushaltssatzung vom Landrat genehmigt

Lärmaktionsplan beschlossen


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Kirchhundem. Der Rat der Gemeinde Kirchhundem hat in der Ratssitzung am Donnerstag, 27. April, einstimmig die Hauptsatzung der Gemeinde geändert: Das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wurde rückwirkend zum Jahreswechsel außer Kraft gesetzt, sodass Vorsitzende von Ausschüssen des Rates keine Aufwandsentschädigung erhalten.


Durch das am 1. Januar diesen Jahres in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung erhalten Vorsitzende von Ausschüssen des Rates eine Aufwandentschädigung von monatlich gut 200 Euro. Damit möchte der Gesetzgeber den erhöhten Arbeitsaufwand berücksichtigen. Doch genau diesen sah die CDU in Kirchhundem nicht gegeben: Durch die neue Rechtsverordnung fiele im Jahr eine Summe von gut 10.000 Euro an - und das bei lediglich zwei bis fünf Sitzungen.
Alle bereiten sich vor
Ihrer Argumentation nach bereiten sich alle Ratsmitglieder ebenso wie die Vorsitzenden auf die Sitzungen vor und moderieren und leiten diese lediglich zusätzlich. Vier Ausschüsse wurden aus dieser Regelung ausgenommen: der Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur und Soziales, der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Gemeindeentwicklung, der Betriebsausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss. Da Bürgermeister Andreas Reinéry Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses ist, ist dieser Ausschuss bereits ausgenommen. Auch der Wahlprüfungsausschuss ist wegen der geringen Tagungshäufigkeit nicht betroffen von der neuen Rechtsordnung.

Nachdem im Februar diesen Jahres ein Antrag zur Ausnahme von der neuen Rechtsverordnung im Rat der Gemeinde Kirchhundem kontrovers diskutiert wurde und die Rechtmäßigkeit eines solchen Beschlusses zur Aufhebung des Gesetzes erneut geprüft wurde, konnte nun im Rat darüber abgestimmt werden: Mit fünf Enthaltungen aus der SPD-Fraktion wurde der Beschluss einstimmig angenommen.
Lärmaktionsplan beschlossen
Auch der Lärmaktionsplan für die Gemeinde wurde mit vier Enthaltungen einstimmig angenommen. Zunächst wurde gefragt: Wozu ein Aktionsplan, der lediglich feststellt, dass seitens der Gemeinde keinerlei Handlungsmöglichkeiten zur Lärmvermeidung an den Hauptverkehrsabschnitten im Ortskern besteht (LokalPlus berichtete)?

Dann stellte Bürgermeister Andreas Reinéry fest, dass die Gemeinde durch eine EU-Verordnung dazu verpflichtet sei, einen solchen Plan zu erstellen und zu beschließen. Dabei spiele es keine Rolle, ob dieser Plan konkrete Handlungsvorschläge enthalte oder nicht. Reinéry betrachtet den Plan als Grundlage für spätere Überlegungen zur Verkehrsoptimierung, falls in späteren Jahren neue Möglichkeiten zur Lärmverminderung oder anderer Verkehrsführung aufkommen sollten.
Haushaltssatzung vom Landrat genehmigt
Die Haushaltssatzung für das laufende Jahr, die im Februar vom Gemeinderat beschlossen wurde (LokalPlus berichtete), wurde vom Landrat des Kreises Olpe als untere staatliche Aufsichtsbehörde genehmigt.

Dabei stehen im Ergebnisplan der Haushaltsplanung zu erwartende Einkünfte von etwa 23,2 Millionen Euro, wohingegen die Summe der zu leistenden Aufwendungen mit 24,2 Millionen Euro zu Buche schlägt. Damit startet die Gemeinde mit einem zu erwartenden Defizit von einer Millionen Euro in das neue Jahr. Somit verringert sich die allgemeine Rücklage der Gemeinde auf voraussichtlich knapp eine Millionen Euro.

Laut Finanzplan sind rund 22 Millionen Euro aus laufender Verwaltungstätigkeit zu erwarten, sowie 2,3 Millionen Euro Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und 85.000 Euro Einnahmen aus Finanzierungstätigkeiten der Gemeinde. Dagegen stehen 23,2 Millionen Ausgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit, 2,3 Millionen Euro Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten und 380.000 Euro Auszahllungen aus Finanzierungstätigkeiten.
Kredite für Investitionen
Der Gesamtbetrag der von der Gemeinde Kirchhundem benötigten Kredite, deren Aufnahme nötig ist, um Investitionen tätigen zu können, wird im Haushaltsplan auf 35.000 Euro festgelegt. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung der Gemeinde in Anspruch genommen werden dürfen, wird für 2017 auf neun Millionen Euro festgesetzt.

Auch die Steuersätze für Kirchhundem wurden im Haushaltsplan festgelegt: Die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beträgt 280 v.H., während die Grundsteuer für Grundstücke bei 560 v.H. liegt. Im laufenden Jahr wird die Gewerbesteuer für Kirchhundem nicht erhöht und beträgt weiterhin 440 v.H.
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