Kirchhundemer UK-Fraktion teilt gegen Bürgermeister Reinéry aus

Bürgerbegehren


  • Kirchhundem, 10.10.2018
  • Von Sven Prillwitz
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    Sven Prillwitz

    Redaktion

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Braucht die Verwaltung in Kirchhundem einen Beigeordneten oder nicht? Darüber entscheidet wohl im November zunächst der Rat und anschließend eventuell die Bürgerschaft. Der Streit über das Bürgerbegehren geht derweil weiter.
Braucht die Verwaltung in Kirchhundem einen Beigeordneten oder nicht? Darüber entscheidet wohl im November zunächst der Rat und anschließend eventuell die Bürgerschaft. Der Streit über das Bürgerbegehren geht derweil weiter.

Kirchhundem. Das Bürgerbegehren zur Abschaffung der Beigeordneten-Stelle im Kirchhundemer Rathaus bleibt ein umstrittenes Thema. In einer Stellungnahme wirft die UK-Fraktion den Initiatoren des Begehrens jetzt falsche und fadenscheinige Aussagen vor. Vor allem aber wird Bürgermeister Andreas Reinéry in dem Schreiben hart attackiert.


Personalkosten in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr wollen die Initiatoren des Bürgerbegehrens pro Jahr einsparen. Möglich werden soll das zum einen durch den Wegfall der derzeit vakanten Beigeordneten-Stelle und zum anderen durch die Einstellung eines Laufbahnkämmerers. Dieser sei bis zu zwei Besoldungsstufen niedriger anzusiedeln als ein Beigeordneter (LokalPlus berichtete).

Stimmt nicht, schreibt UK-Fraktionschef Christoph Henrichs. In einer Verwaltung ohne Beigeordneten würde der Kämmerer zum Vertreter des Bürgermeisters, hätte damit eine leitende Position inne und müsste daher auch wie ein Beigeordneter bezahlt werden. Daher sei das Einspar-Argument nicht nur „falsch“, sondern auch „scheinheilig und unlauter“. Derzeit lasse sich nur Geld einsparen, weil „die Person, die die Arbeit des Kämmerers übernommen hat, nicht ihren Aufgaben und Leistungen entsprechend bezahlt“ werde.
„Schaumschlägerei“ und „wenig Substanz“
Allerdings hätte ein Kämmerer nicht dieselben Kompetenzen wie ein Beigeordneter. So könnte Reinéry als Alleinverantwortlicher seine Position stärken, argumentiert Henrichs. Und wirft dem Bürgermeister zudem vor, die Ausschreibung der Beigeordneten-Stelle hinausgezögert und sich in das Bürgerbegehren eingemischt zu haben.

Tatsächlich lobte das Gemeindeoberhaupt die Initiatoren mehrfach für ihr Engagement und bestätigte die möglichen Einsparungen. Zudem betonte Reinéry mehrfach, dass die Verwaltung trotz des Ausscheidens des langjährigen Beigeordneten und Kämmerers Tobias Middelhoff gut und erfolgreich arbeite.

„Große Schaumschlägerei“ und „wenig Substanz“, urteilt Henrichs. Der UK-Fraktionsvorsitzende verweist auf fehlerhafte Sitzungsvorlagen für den Rat, vom Bürgermeister angeblich kurzfristig mit dem Verweis auf überforderte Mitarbeiter in der Verwaltung entschuldigt. Außerdem soll es bei einem Treffen des Gemeindesportverbands mit den Fraktionschefs reichlich Beschwerden darüber gegeben haben, dass „der Bürgermeister zwar viel redet, aber keine Taten folgen“ lasse.
Bürgermeister „diffamiert“ Ratsmitglieder
Dass Reinéry darüber hinaus den Fraktionen von CDU und UK Populismus und Falschaussagen vorwarf, wertet Henrichs als „Unverschämtheit“. Das sei für einen „demokratisch gewählten und dem Wohl der Gemeinde verpflichteten Gemeindevertreter“ befremdlich.

Verwunderlich allerdings findet Henrichs dieses Verhalten nicht: „Bürgermeister Reinéry hat es ja schön öfter verstanden, Ratsmitglieder, die ihm kritisch gesonnen waren, zu diffamieren (…), um hinterher dann zurückzurudern – ein Teil seiner Taktik – wie er selbst sagte!!!“. Davon betroffen gewesen seien Ratsvertreter von CDU- und UK-Fraktion.

„Die Gemeinde Kirchhundem braucht einen Beigeordneten, weil sie einen Verwaltungsfachmann an der Spitze der Verwaltung benötigt“, fordert Henrichs. Und legt an Reinéry gerichtet noch einmal nach: „Denn Bürgermeister kann ja jeder werden.“
Das Bürgerbegehren
In einer Sondersitzung, die voraussichtlich im November stattfindet, beschäftigt sich der Gemeinderat mit dem Bürgerbegehren, das die Abschaffung der Beigeordneten-Stelle zum Ziel hat.

Findet sich dann unter den Ratsmitgliedern eine Mehrheit für das Bürgerbegehren, wird die Hauptsatzung der Gemeinde geändert und die Stelle des Beigeordneten ersatzlos gestrichen. Andernfalls kommt es binnen drei Monaten zum Bürgerentscheid: Dann dürften alle Wahlberechtigten ab 16 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Kirchhundem haben und Deutscher bzw. EU-Bürger sind, per Briefwahl abstimmen.

Der Bürgerentscheid hat dann das Ergebnis eines Ratsbeschlusses. Zur Anschaffung der Beigeordneten-Stelle kommt es, wenn mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten oder die absolute Mehrheit dafür stimmen.
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