Kirchhundemer Bürgerbegehren landet vor dem Verwaltungsgericht

Initiatoren äußern sich


Die Initiatoren des Bürgerbegehrens Manuel Behle und Renate Kraume. von Sven Prillwitz
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens Manuel Behle und Renate Kraume. © Sven Prillwitz

Kirchhundem. Nachdem die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kirchhundemer Bürger sparen Steuergelder- Beigeordneten – Stelle soll abgeschafft werden“  in Kirchhundem die schriftliche Bestätigung der Gemeindeverwaltung Kirchhundem erhalten haben, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig ist, erklären Renate Kraume und Manuel Behle in einer Pressemitteilung, dass sie beim Verwaltungsgericht in Arnsberg Klage eingereicht haben.


„Nachdem wir als Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kirchhundemer Bürger sparen Steuergelder- Beigeordneten – Stelle soll abgeschafft werden“  die offizielle Benachrichtigung seitens der Verwaltung der Gemeinde Kirchhundem über die Unzulässigkeit unseres Bürgerbegehrens erhielten, haben wir jetzt Klage beim Verwaltungsgericht in Arnsberg gegen die getroffene Entscheidung des Gemeinderates erhoben“, heißt es. Die Fraktionen der CDU und UK hätten die Zulassung des Bürgerbegehrens in der letzten Ratssitzung verweigert.
Suche nach Fehlern
„Deren Argumentation ist für uns nicht überzeugend, man suchte händeringend nach formalrechtlichen Fehlern bei der Formulierung der Unterschriftenliste. Überheblich betonten die CDU-Politiker, dass die CDU-Fraktion eine absolute Mehrheit (mit der UK- Fraktion eine 2/3-Mehrheit) im Rat der Gemeinde Kirchhundem besitzt und somit ihre Macht ungehindert ausüben können“, erläutert Renate Kraume. Und weiter: „Wir versuchten als Bürger der Gemeinde, die Bürger miteinzubeziehen und den Bürgerwillen zu diesem Thema deutlich und ohne Parteigeplänkel zu machen.“
Transparente Aktion
Weiter heißt es: „Von Anfang an haben wir die Unterschriftensammlung transparent durchgeführt und klar formuliert, dass wir keine zwei Wahlbeamten für die Gemeinde Kirchhundem für notwendig halten. Die CDU bezweifelte, dass die Bürger der Gemeinde Kirchhundem die Formulierungen auf der Unterschriftenliste richtig verstanden hätten. Wir halten die Bürgerschaft in der Gemeinde Kirchhundem durchaus in der Lage, die dargestellte Thematik zu verstehen und richtig einzuschätzen, wie sie es mit der großen Anzahl von Unterschriften (1870) als Unterstützung für unser Bürgerbegehren bewiesen haben.“

Bei diesem „gewaltigen bürgerlichen Interesse“ solle man der Bürgerschaft die Gelegenheit mittels eines Bürgerentscheides geben, über die Wiederbesetzung der Beigeordneten-Stelle abzustimmen. Eine Entscheidung werde nun das Verwaltungsgericht in Arnsberg treffen.
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