Gericht könnte Kirchhundemer Bürgerbegehren kippen
Beigeordneten-Stelle
- Kirchhundem, 17.10.2018
- Von Sven Prillwitz
Sven Prillwitz
Redaktion
Kirchhundem. Muss das Verwaltungsgericht Arnsberg über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Abschaffung der Beigeordneten-Stelle entscheiden? Dieses Szenario jedenfalls hält Michael Färber, Vorsitzender der CDU-Fraktion, für denkbar. Theoretisch könnte das Bürgerbegehren durch ein Gerichtsurteil sogar gekippt werden.
In diesem Fall müssten die Initiatoren des Bürgerbegehrens Klage beim Verwaltungsgericht in Arnsberg einreichen und das Urteil abwarten. Erklärt das Gericht das Bürgerbegehren für zulässig, müsste der Rat schließlich entscheiden, ob dem Begehen entsprochen wird oder nicht. Würde das Bürgerbegehren hingegen in Arnsberg für unzulässig erklärt, wäre es vom Tisch. „Nachbesserungen wären nicht möglich“, sagt Färber.
Nach dem Ausscheiden des bisherigen Beigeordneten Tobias Middelhoff Ende März seien „Umstrukturierungen der Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung durchgeführt“ worden, die „erweiterten Aufgabenbereiche“ würden von den Mitarbeitern der Verwaltung „erfolgreich abgedeckt“. Damit werde suggeriert, dass die Stelle des Beigeordneten ersatzlos gestrichen werden soll, sagt Färber. Die Darstellungsweise sei „nicht ganz ehrlich. Deshalb haben wir rechtliche Bedenken.“
Option zwei: Die Verwaltung bekommt einen neuen Beigeordneten, einen Ersatz für Tobias Middelhoff, der gleichzeitig auch Kämmerer war. Diese Stelle müsste durch den Rat besetzt werden und wäre den Gemeindeverordneten auch verpflichtet, so Färber. Diese Lösung fordern CDU und UK.