Gericht könnte Kirchhundemer Bürgerbegehren kippen

Beigeordneten-Stelle


  • Kirchhundem, 17.10.2018
  • Von Sven Prillwitz
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    Sven Prillwitz

    Redaktion

Michael Färber, Vorsitzender der Kirchhundemer CDU-Fraktion, zweifelt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens an. von Ina Hoffmann
Michael Färber, Vorsitzender der Kirchhundemer CDU-Fraktion, zweifelt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens an. © Ina Hoffmann

Kirchhundem. Muss das Verwaltungsgericht Arnsberg über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Abschaffung der Beigeordneten-Stelle entscheiden? Dieses Szenario jedenfalls hält Michael Färber, Vorsitzender der CDU-Fraktion, für denkbar. Theoretisch könnte das Bürgerbegehren durch ein Gerichtsurteil sogar gekippt werden.


In der Ratssitzung am 13. Dezember müssen die Gemeindeverordneten in einem ersten Schritt über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Erst danach würde über das Begehren abgestimmt werden. Es dürfte – Stand jetzt – bei Schritt eins bleiben: CDU und UK dürften gegen die Zulässigkeit votieren und hätten damit die Mehrheit.

In diesem Fall müssten die Initiatoren des Bürgerbegehrens Klage beim Verwaltungsgericht in Arnsberg einreichen und das Urteil abwarten. Erklärt das Gericht das Bürgerbegehren für zulässig, müsste der Rat schließlich entscheiden, ob dem Begehen entsprochen wird oder nicht. Würde das Bürgerbegehren hingegen in Arnsberg für unzulässig erklärt, wäre es vom Tisch. „Nachbesserungen wären nicht möglich“, sagt Färber.
Färber: Formulierungen „nicht ganz ehrlich“
Der CDU-Fraktionschef kritisiert die „irreführenden“ Formulierungen in dem Unterschriftenformular für das Bürgerbegehren. Im Zentrum steht die Frage „Soll der Rat der Gemeinde Kirchhundem den § 14 ,Beigeordnete´ der Hauptsatzung ersatzlos streichen und zukünftig die Stelle einer/eines Beigeordneten nicht besetzen?“ Im Begleittext wird eine Streichung mit einer „nachhaltigen Kostenersparnis“ begründet.

Nach dem Ausscheiden des bisherigen Beigeordneten Tobias Middelhoff Ende März seien „Umstrukturierungen der Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung durchgeführt“ worden, die „erweiterten Aufgabenbereiche“ würden von den Mitarbeitern der Verwaltung „erfolgreich abgedeckt“. Damit werde suggeriert, dass die Stelle des Beigeordneten ersatzlos gestrichen werden soll, sagt Färber. Die Darstellungsweise sei „nicht ganz ehrlich. Deshalb haben wir rechtliche Bedenken.“
CDU-Chef: Es geht darum, wie die Stelle besetzt wird
Denn: „Es soll aber keine einzige Stelle gestrichen bzw. ,eingespart´ werden“, sagt der CDU-Fraktionschef. „Es geht nur um die Frage, wie die Stelle besetzt werden soll.“ Option eins: die Besetzung dieser Stelle durch den Bürgermeister – ohne jegliche Einflussnahme durch den Rat. In diesem Fall würde ein Laufbahn-Kämmerer zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters werden. Dieses Modell favorisierten Initiatoren und Bürgermeister Reinéry, schreibt Färber.

Option zwei: Die Verwaltung bekommt einen neuen Beigeordneten, einen Ersatz für Tobias Middelhoff, der gleichzeitig auch Kämmerer war. Diese Stelle müsste durch den Rat besetzt werden und wäre den Gemeindeverordneten auch verpflichtet, so Färber. Diese Lösung fordern CDU und UK.
Einsparungen fallen nur gering aus
Färber stößt sich außerdem erneut am Rechnungsmodell, mit dem die Initiatoren im Begründungstext des Formulars und öffentlich argumentieren. Weil der Kämmerer anstelle eines Beigeordneten auch als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters fungieren soll, wäre laut Färber die gleiche Besoldungsstufe wie für die Stelle eines Beigeordneten fällig. Damit wäre die von den Initiatoren betonte „nachhaltige Kostenersparnis“  bei den Personalkosten hinfällig bzw. äußerst marginal.
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