Gemeinde Kirchhundem will 2019 „Heimat-Preis“ ausloben

Auszeichnung für Bürger-Projekte


  • Kirchhundem, 12.10.2018
  • Von Sven Prillwitz
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    Sven Prillwitz

    Redaktion

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Kirchhundem. Im kommenden Jahr will die Gemeinde Kirchhundem erstmals einen „Heimat-Preis“ vergeben. Einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion hat der Rat am Donnerstag, 11. Oktober, aber zunächst noch an den zuständigen Fachausschuss verwiesen. Jetzt soll die Verwaltung bis Jahresende noch Fördergelder beantragen und Kriterien für den Wettbewerb festlegen.


„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ Das ist der sperrige Titel des Landesförderprogramms, das das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichberechtigung im August veröffentlicht hat. Rund 150 Millionen Euro in Form von Fördergeldern investiert das Ministerium für die Jahre 2018 bis 2022 in das Fünf-Punkte- Programm. Einer davon ist der „Heimat-Preis“.

Mit der Auszeichnung sollen besonderes Engagement und herausragende Projekte von Bürgern gewürdigt werden. Das Förderprogramm sieht vor, dass kreisangehörige Kommunen 5000 Euro erhalten, die pro Jahr als Preisgeld ausgelobt werden dürfen. Ob es einen Gewinner gibt oder Sieger in bis zu drei Kategorien, entscheidet jede Kommune selbst. Einen Themenschwerpunkt gibt die Landesregierung für 2019 nicht vor.

Die Kirchhundemer Verwaltung stellt nun bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Förderantrag. Sollten die Mittel aus dem Landesprogramm, also das Preisgeld in Höhe von 5000 Euro, bewilligt werden, sollen in einem nächsten Schritt eine Jury gebildet und Kriterien für die Teilnahme am Wettbewerb festgelegt werden. In der Ratssitzung am 13. Dezember soll die ein fertiges Konzept für den „Heimat-Preis“ dann möglichst beschlossen werden.

Folgende Kriterien hat die Verwaltung bisher herausgearbeitet:
  • Identität und Heimatbewusstsein fördern
  • Zusammenhalt stärken
  • Heimat erlebbar machen
  • Begeisterung schaffen für lokale Besonderheiten
  • Projekte müssen allgemein zugänglich, nachhaltig und im Gemeindegebiet „abgeschlossen oder umsetzungsreif geplant“ werden – und zwar bis spätestens 31. Oktober 2019.
  • Von der Teilnahme am „Heimat-Preis“ ausgeschlossen sind Projekte und Initiativen, die vor Beginn des Jahres 2018 abgeschlossen waren, sowie kommerzielle Vorhaben.
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