"Bürgerbegehren SPD: Worum geht es wirklich?"
Pressemitteilung der CDU-Fraktion Kirchhundem
- Kirchhundem, 27.08.2018
Kirchhundem. In einer Presseerklärung äußert sich die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kirchhundem mit ihrem Vorsitzenden Michael Färber zum Bürgerbegehren der SPD. Anbei die Mitteilung im Wortlaut:
Bei der in den politischen Gremien geführten politischen Diskussion und dem darauf folgenden von der SPD-Fraktion initiierten Bürgerbegehren ging bzw. geht es ausschließlich um die Beantwortung der Fragen, ob die nach dem Ausscheiden des Beigeordneten Tobias Middelhoff ab dem 01.04.2018 unbesetzte Führungsstelle als Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters, als Kämmerer und als Fachbereichsleiter Zentrale Dienste
- dauerhaft (ohne zeitliche Beschränkung) als sogenannte „Laufbahnbeamtenstelle“ besetzt wird im Wege der alleinigen Personalauswahl und alleinigen Entscheidung des Bürgermeisters ohne Beteiligung und Einflussnahme des Gemeinderates oder
- wie bisher als Wahlbeamtenstelle mit einem oder einer Beigeordneten für den Zeitraum von acht Jahren durch Mitwirkung, mit der Beteiligung und durch die Entscheidung des Gemeinderates jeweils nach öffentlicher Stellenausschreibung wiederbesetzt wird und
- ob es neben dem Bürgermeister einen weiteren Mitarbeiter bzw. eine weitere Mitarbeiterin geben soll, der bzw. die dem Gemeinderat gegenüber direkt verantwortlich ist.
Bei dem Bürgerbegehren, das von der SPD-Fraktion im Rahmen ihrer Antragstellungen im Haupt- und Finanzausschuss und im Gemeinderat frühzeitig und mehrmals angekündigt wurde für den Fall, dass der SPD-Antrag keine Mehrheit im Gemeinderat findet, geht es
- nicht um eine „Verschlankung der Verwaltungsspitze“,
- nicht um eine „Stelleneinsparung“ bzw. ersatzlose Streichung der Stelle eines Beigeordneten und somit auch
- nicht um erhebliche oder „nachhaltige Kosteneinsparungen“.
Bereits zum Start des Bürgerbegehrens haben die Fraktionen der CDU und UK auf die rechtlichen Bedenken gegen die Art und Weise der Durchführung und bezüglich der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hingewiesen. Diese Bedenken wurden nicht ausgeräumt, sie bestehen weiterhin."