Windkraft: Nein zum Oberbecken - beschränktes Ja zum Frettertal

Sondersitzung des Rates Finnentrop


  • Finnentrop, 07.05.2019
  • Von Barbara Sander-Graetz
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    Barbara Sander-Graetz

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Der Bau von Windkraftanlagen wird weiter diskutiert. von © Frank Wagner / lia
Der Bau von Windkraftanlagen wird weiter diskutiert. © © Frank Wagner / lia

Finnentrop. Der Rat der Gemeinde Finnentrop hat am Dienstag, 7. Mai, in einer Sondersitzung einstimmig beschlossen, für die Bauvoranfrage zur Errichtung von fünf Windenergieanlagen nordöstlich des Oberbeckens das Einvernehmen zu versagen. Im Frettertal hingegen wurde bei zehn Gegenstimmen und einer Enthaltung von SPD, UWG und der Fraktion Freie Wähler Finnentrop das Einvernehmen gegeben, eine Bauvoranfrage zunächst nur auf die Fragen des Luftverkehrsrechts und auf militärische Belange zuzulassen.


Nur über die beiden Bauvoranfragen mussten die Ratsmitglieder bei dieser Sitzung entscheiden. Es waren Bürgerversammlungen in Lenhausen und am gestrigen Montag in Serkenrode vorausgegangen. Nach kurzer, aber heftiger Debatte stimmten alle Ratsmitglieder dem Vorschlag der Verwaltung zu, im Bereich Oberbecken das Einvernehmen zu versagen. Dabei beruft sich die Gemeinde auf den gültigen Flächennutzungsplan, der Vorranggebiete ausweist und somit Ausschlusswirkung für das restliche Gemeindegebiet erzeugt.
Heß will ein Jahr Zeit gewinnen
„Wir wollen eine Zurückstellung des Antrages für ein Jahr, um den Flächennutzungsplan neu aufzustellen“, erklärte Bürgermeister Heß das weitere Vorgehen. Der Flächennutzungsplan sei 20 Jahre alt und müsse, um tragfähig zu sein, auf den neuesten Stand mit ausgewiesenen Vorranggebieten für die Windkraft gebracht werden.

Anders sieht es im Frettertal aus. Hier sind Konzentrationszonen, die der Windkraft substanziellen Raum geben. Darüber hinaus hat der Rat das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich bereits eingeleitet. Ziel dieses Verfahrens ist die Darstellung dieser Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Windenergie“. „Wir können das Einvernehmen nicht verweigern, wenn wir selber hier planen“, machte Heß deutlich.
Verhindert Flugsicherungsanlage Windkraft im Frettertal?
Da sich das Plangebiet im Schutzbereich der Flugsicherungsanlage „Germinghausen“ befindet, beschränkt Investor STAWAG die Bauvoranfrage zunächst nur auf Fragen des Luftverkehrsrechts und auf militärische Belange. „Ist eine Bebauung durch die Flugsicherungsanlage nicht möglich, gibt es keine weiteren Planungen im Frettertal“, erläuterte Heß die Sachlage. „Ist es aber zulässig, werden wir die Planungen weiterführen und ein Bauleitplanverfahren starten“.

Dem stimmte die CDU-Fraktion geschlossen zu. Die anderen Fraktionen im Rat stimmten bei einer Enthaltung dagegen.
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