Windkraft: Langwierige Planungen in drei Suchbereichen
„Sonderfall“ oberhalb von Schöndelt
- Finnentrop, 16.11.2017
- Von Sven Prillwitz
Sven Prillwitz
Redaktion
Finnentrop. Diskussionen, Aufregung und Verunsicherung: Dafür sorgen das Thema Windkraft und die Frage nach dem aktuellen Planungsstand in der Gemeinde Finnentrop seit Jahren. Bürgermeister Dietmar Heß spricht auf LokalPlus-Anfrage von einem „insgesamt sehr komplexen Thema“. Der Stand der Dinge: Für drei – auch öffentlich bekannte – Suchbereiche gibt es Investoren für Windkraftanlagen, mit denen die Gemeinde Finnentrop Gespräche führt. Für einen weiteren Bereich hat ein Investor Interesse angemeldet. Aber: Bis zur Genehmigung für den Bau von Windkraftanlagen sei es insgesamt noch ein weiter Weg, der „selbstverständlich“ auch über die Bürgerbeteiligung führe, so Heß.
Für den „Suchraum 5“ nordöstlich von Ostentrop hat sich mit dem südwestfälischen Energieversorger Enervie mit Sitz in Hagen ein Investor gefunden.
Im „Suchraum 6“ oberhalb von Schöndelt gibt es zwei Investoren – und laut Heß einen „Sonderfall“. Bei einem Teil der Fläche, bekannt als „Buchhagen“, handelt es sich nämlich um das ehemalige Nato-Gelände, das im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist. Die BImA hat das Areal dem Windparkerrichter und –projektierer Ostwind (Regensburg) verpachtet. Für das Ex-Nato-Gelände liegt lediglich das Planungsrecht bei der Gemeinde Finnentrop.
Investor für die übrige Fläche im „Suchraum 6“ ist die Firma SL NaturEnergie (Gladback), die sich auf Photovoltaikanlagen und Windenergie spezialisiert hat. Das Unternehmen betreibt nach Angaben von Dietmar Heß bereits zwei der drei bestehenden Windkraftanlagen in Schöndel. SL habe angeboten, diese beiden Anlagen zu entfernen, was Heß begrüßen würde: Die derzeitigen Standorte der Windkaftanlagen seien „nicht optimal“. Voraussetzung sei dafür allerdings die Errichtung neuer Windräder im Planbereich.
Grundsätzlich bedeute ein Bauplan Sicherheit für Investor, Kommune und Bürger, sagt Heß. Der Plan als Rechtsgrundlage nämlich lege einen konkreten Standort für die Errichtung von Windrädern fest. „Damit unterliegt der Bau von Windrädern nicht mehr der Willkür des Investors“, so der Bürgermeister. Im Bauplan seien außerdem die Interessen des Allgemeinwohls – unter anderem der Mindestabstand zur Wohnbebauung – festgehalten und gesichert. Geht es schließlich an den Bau der Windkraftanlage, brauche es für jede einzelne eine separate Baugenehmigung. Ein kompliziertes und langwieriges Verfahren.
Heß betont, dass die Gemeinde beim Thema Windkraft nicht nur den Einwohnern, sondern auch den Investoren gegenüber verpflichtet sei. STAWAG, Enervie und SL NaturEnergie hätten sich nicht nur partnerschaftlich verhalten, sondern „im Voraus alle viel bringen müssen“. Konkret: unter anderem Windkraftmessungen vornehmen und artenschutzrechtliche Gutachten erstellen lassen. „Das kostet viel Geld, und es wäre unfair, jetzt zu sagen, dass wir erstmal abwarten wollen.“
Hoffnungen, die Dietmar Heß nicht teilt, vor denen er sogar warnt. Zum einen gebe es aktuell nach wie vor keine neue Rechtslage. Somit seien die Kommunen nach wie vor gesetzlich dazu verpflichtet, Vorrangzonen für die Errichtung von Windkraftanlagen auszuweisen. Zum anderen falle der Windenergieerlass unter das Bundesrecht, könne also nicht allein von der NRW-Regierung vorgegeben werden.
Allerdings sei ein Investor auf die Gemeinde zugekommen, der auch schon Vorverträge mit Grundstückseigentümern abgeschlossen habe. Am 7. Dezember wird sich der Umweltausschuss mit der Angelegenheit beschäftigen. Nach Angaben des Bürgermeisters gilt der Bereich rund ums Oberbecken bereits seit den 1980er Jahren als besonders windstarker Standort, im Sauerland sogar als der windstärkste.