Verkaufsoffene Sonntage: In Bamenohl und Finnentrop bleibt alles wie gehabt

Herbst- und Weihnachtsmarkt


  • Finnentrop, 05.09.2018
  • Von Barbara Sander-Graetz
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Zum Herbstmarkt in Bamenohl und zum Weihnachtsmarkt in Finnentrop wird es auch weiterhin verkaufsoffene Sonntage in den Ortsteilen geben. von Barbara Sander-Graetz
Zum Herbstmarkt in Bamenohl und zum Weihnachtsmarkt in Finnentrop wird es auch weiterhin verkaufsoffene Sonntage in den Ortsteilen geben. © Barbara Sander-Graetz

Finnentrop. Zum Herbstmarkt in Bamenohl und zum Weihnachtsmarkt in Finnentrop wird es in diesem Jahr wie gewohnt verkaufsoffene Sonntage geben. Das hat der Erste Beigeordnete Ludwig Rasche in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, 4. September, bekanntgegeben.


Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dürfen jährlich bis zu acht verkaufsoffene Sonntage veranstalten. Die Neuregelung war Teil des sogenannten ersten „Entfesselungspakets" der neuen Landesregierung, das der NRW-Wirtschaft mehr Freiheit geben sollte. Die Zahl der Verkaufssonntage sollte deutlich erhöht werden und diese weniger an Großveranstaltungen gebunden sein.

Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Noch nie gab es so viele erfolgreiche Klagen der Gewerkschaft Verdi gegen an Sonntagen geöffnete Läden wie 2018. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte geht nach wie vor davon aus, dass verkaufsoffene Sonntage sehr ausführlich begründet und auf Verastaltungen bezogen werden müssen. Zu stark ist das Verfassungsgebot der geschützten Sonntagsruhe.
Institutionen haben keine Bedenken
„Daher haben wir uns im Vorfeld mit den zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden, Kirchen sowie den jeweiligen Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammer in Verbindung gesetzt und eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt, warum an diesen beiden Terminen ein verkaufsoffener Sonntag im Ortsteil Bamenohl und im Zentrumsbereich von Finnentrop gerechtfertigt sind“, so Rasche.

„In diesen Räumen liegen die unmittelbaren Veranstaltungsflächen, auf und zwischen denen sich die Besucher der Veranstaltungen fußläufig bewegen, um an den Veranstaltungen und den jeweiligen Programmangeboten teilzunehmen", so Rasche. „Andere Ortsteile sind vom verkaufsoffenen Sonntag ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Discounter in den Bereichen.“ Die Institutionen haben keine Bedenken gegen die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an diesen beiden Terminen.
Zwei verkaufsoffene Sonntage im Jahr
In der Gemeinde Finnentrop sind zurzeit zwei verkaufsoffene Sonntage etabliert. „Es ist nicht beabsichtigt, die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage zu erhöhen, sondern die traditionellen Veranstaltungen Herbstmarkt und Weihnachtsmarkt mit den flankierenden Sonntagsöffnungen zu stärken und qualitativ weiterzuentwickeln.“
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