Streit um Neugestaltung der B236 in Finnentrop

Kritik an und von Freien Wählern


  • Finnentrop, 13.12.2017
  • Von Barbara Sander-Graetz
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    Barbara Sander-Graetz

    Redaktion

Finnentrop. Bei der Ratssitzung am Dienstag, 12. Dezember, stand auch die Neugestaltung der B236, Ortsdurchfahrt Finnentrop, auf der Tagesordnung. Viel Neues gab es nicht zu berichten. Dafür wurde gestritten.


Bernadette Gastreich, die als stellvertretende Bürgermeisterin die Sitzung leitete, bat Christian Vollmert darum, die Beschlussvorlage aus dem Haupt-und Finanzausschuss zu der Angelegenheit vorzutrage. Das lehnte der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler Für Finnentrop ab. „Der Vorschlag kommt von der Verwaltung. Da kann sie ihn auch vortragen“, weigerte sich Vollmert.

Das übernahm dann Ulrich Hilleke, Fachbereichsleiter Planen, Bauen und Wohnen. Die Planung für die Neugestaltung umfasst den Bereich Kreisel bis zur Ahornstraße. Hierbei ist unter anderem eine Neuanlegung von Gehweg-, Stellplatz- und Grünflächen im Bereich der B236 und im Bahnhofsumfeld vorgesehen. Der Zeitplan sehe vor, bis zum Frühjahr 2018 erste Entwurfsplanungen zu erstellen, die dann in einer Einwohnerversammlung vorgestellt werden.
Vollmert: Die Verwaltung ist der Haken
Ralf Helmig (CDU) fragte nach, warum die Freien Wähler dieser Maßnahme nicht zustimmen wollten. „Das ist Ihr Wahlkreis und Ihr Thema. Jetzt kommen wir hier weiter, und Sie enthalten sich? Wo ist der Haken?“ Der Haken, erwiderte Vollmert, sei die Verwaltung. „Man weiß ja, wie da Arbeiten durchgeführt werden.“ Man brauche eine städtebauliche Sanierung. „Das ist Stückwerk und nicht zielführend. Da haben wir mehr erwartet.“ 

Was genau man mehr erwartet habe, fragte der Erste Beigeordnete Ludwig Rasche nach: „Wir greifen in den ganzen Verkehrsraum ein und bieten darüber hinaus auch noch ein Fassadenrenovierungsprogramm an.“

Was er wolle, habe er schon mehrfach vorgestellt, erwiderte Vollmert, machte aber keine konkreten Aussagen. Er kritisierte, dass die Anwohner auch noch dafür bezahlen müssten. Der Hinweis, dass das Landesgesetz das vorsehe und immer alle Bürger treffe, kam daraufhin umgehend von Rasche. Mit vier Enthaltungen wurde der dreiteilige Beschluss schließlich angenommen:
  1. die Verwaltung mit dem Abschluss einer Planungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW über die Neugestaltung der OD Finnentrop zu beauftragen.
  2. in die Planungen für die Neugestaltung der gemeindlichen Anlagen die Abschnitte Falbecke-Kirchstraße sowie Kirchstraße-Ahornstraße einzubeziehen.
  3. die Verwaltung zur Vergabe der erforderlichen Planungsaufträge zu ermächtigen.
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