Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Finnentrops Bürgermeister Heß ein

Swap-Geschäfte


  • Finnentrop, 12.06.2018
  • Von Sven Prillwitz
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Finnentrop. Das Thema Swap-Geschäfte bleibt in Finnentrop ein brisantes Thema. Der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende Herbert Weber zeigte Bürgermeister Dietmar Heß Anfang des Jahres bei der Staatsanwaltschaft Siegen an. Der Vorwurf: schwere Untreue und ein Millionenverlust bei den umstrittenen „Zinswetten“. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren jetzt wegen Verjährung eingestellt. Die juristische Auseinandersetzung aber geht weiter.


Im Jahr 2008 schloss die Gemeinde Finnentrop Geschäfte mit sogenannten Fremdwährungs-Swaps ab – und gleichzeitig begann damit die auf fünf Jahre festgelegte Verjährungsfrist. „ Bei solchen Risikogeschäften tritt ein sogenannter Gefährdungsschaden schon mit Vertragsabschluss ein und löst damit die Verjährungsfrist aus“, erklärt Oberstaatsanwalt und Pressedezernent Patrick Baron von Grotthuss am Dienstag, 12. Juni, auf LokalPlus-Anfrage. „Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem ein tatsächlicher finanzieller Schaden eintritt.“ Bezogen auf den konkreten Fall heißt das: 2013 lief die Verjährungsfrist ab.

Daher sei für die Staatsanwaltschaft Siegen eine „weitere Prüfung des objektiven Tatbestands“, also des Vorwurfs der Untreue, auch nicht mehr erforderlich gewesen, erklärt von Grotthuss. Rückschlüsse darauf, ob es ohne Verjährung zu einer Anklage gekommen wäre, ließen sich vor diesem Hintergrund nicht ziehen.
Heß: „Ich habe ein reines Gewissen“
„Ich habe in der Angelegenheit ein reines Gewissen“, betont Dietmar Heß ebenfalls am Dienstag auf Anfrage. Der Bürgermeister verweist auf das erstinstanzliche Urteil des NRW-Landgerichts, wonach die Gemeinde Finnentrop vor Abschluss der Zinswetten von der Westdeutschen Landesbank (WestLB) falsch beraten worden sei. In zweiter Instanz einigte sich die Kommune Anfang 2016 mit dem WestLB-Rechtsnachfolger „Erste Abwicklungsanstalt“ (EAA) auf einen Vergleich.
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Diesem Vorgehen stimmte der Gemeinderat damals in nicht-öffentlicher Sitzung zu – laut Heß nach einer „Anhörung von Sachverständigen“. Damit habe die Kommune „einen Teil des Schadensersatzes wiederbekommen, den wir geltend gemacht haben, und andere Zahlungen geleistet, um das zu beenden und weil ein Restrisiko bestand“, so Heß weiter. Über das Ergebnis des Vergleichs müsse laut Vereinbarung Stillschweigen gewahrt werden. Aber: Die Gemeinde habe „keinen Schaden erlitten“.
Weber: Rat hätte über „Zockerei“ entscheiden müssen
Das wiederum sieht Herbert Weber ganz anders. Auf 2,444 Millionen Euro beziffert der ehemalige Fraktionschef der SPD den finanziellen Schaden, den Heß mit den Zinswetten verursacht habe. Er habe ausführlich recherchiert, sich durch Dokumente gearbeitet und „Hinweise auf Kontostände“ erhalten.

Weber hatte Heß wegen Untreue angezeigt, weil der Bürgermeister vor Abschluss der Swap-Geschäfte eigenmächtig gehandelt habe – ohne eine dringend benötigte Einwilligung des Gemeinderates. Genau die hätte es Webers Ansicht nach aber gebraucht. Es handle sich bei den Zinswetten um „Risikogeschäfte“, um „Zockerei“ und damit um „keine Geschäfte der täglichen Verwaltung“.
Weber geht in die nächste Instanz
Das Urteil der Staatsanwaltschaft bezeichnet Weber als „falsch“ und „verkürzt“. Der Begriff „Gefährdungsschaden“ lasse unter anderem den Schluss zu, dass der Bürgermeister die Swap-Geschäfte vertraglich fixiert habe, obwohl „begründete Tatsachen vorliegen, welche einen Eintritt des Schadens als hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen“. In diesem Fall müsste der Bürgermeister umgehend in einer Sondersitzung des Rates „zwingend seines Amtes enthoben werden“, so Weber weiter.

Der Rönkhauser will jetzt in die nächste Instanz gehen und noch in dieser Woche Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm erstatten.
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