Jugendherberge: 57 Flüchtlinge werden neu untergebracht

Vertrag mit DJH-Landesverband läuft aus / Rasche: Genügend Kapazitäten


  • Finnentrop, 06.12.2016
  • Von Sven Prillwitz
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    Sven Prillwitz

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 von Barbara Sander-Graetz
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Heggen/Gemeinde Finnentrop. „Danke“ steht in großen Buchstaben in den Fenstern der ehemaligen Jugendherberge in Heggen. Es ist eine Botschaft der 57 in der Einrichtung untergebrachten Flüchtlinge, ein Danke, das an die ehrenamtlichen Helfer geht, die sich Tag für Tag um sie kümmern. Der Dank gilt auch den Heggenern selbst, die die Flüchtlinge willkommen geheißen haben. Schon bald werden die hier lebenden Menschen neue Nachbarn haben.


Der Beherbergungsvertrag, den die Kommune mit dem Landesverband Westfalen-Lippe des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH) abgeschlossen hat, läuft nämlich zum 31. Januar 2017 aus. Alle Flüchtlinge, die in der Einrichtung in Heggen untergebracht sind, sollen bis dahin auf den freien Wohnraum in der Gemeinde verteilt werden. Die Verwaltung habe in den vergangenen Monaten zahlreiche Immobilien erworben, renoviert oder angemietet. Hinzu kämen Wohncontainer, erklärt Fachbereichsleiter Ludwig Rasche auf LokalPlus-Anfrage.

Mit der Jugendherberge fällt der viel zitierte „Puffer“ für den einst erwarteten Notfall weg, den erneut sprunghaften Anstieg an Zuweisungen und Platzbedarf. Seit Monaten und aktuell sei die Lage jedoch überschaubar. Bis Jahresende muss die Gemeinde Finnentrop – Stand jetzt – 21 weitere Menschen unterbringen. Zum Jahreswechsel würden damit dann insgesamt 411 Flüchtlinge und Asylbewerber auf Gemeindegebiet untergebracht sein – und zwar problemlos, sagt Rasche: „Auf absehbare Zeit können wir eine ordnungsgemäße Unterbringung sicherstellen.“ Eine exakte Planung anhand konkreter Zahlen sei aber weiter unmöglich, weil einerseits Abreisen und Abschiebungen für Fluktuation sorgen und andererseits je nach Nationalität, Religion und Familienzugehörigkeit unterschiedlich viele Menschen in einer Unterkunft untergebracht werden können.
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Etwas Abhilfe schaffen soll eine neue Verordnung der Landesregierung: Asylbewerber in NRW können seit Dezember ihren Wohnort nicht mehr frei wählen und müssen drei Jahre in der ihnen zugeteilten Kommune wohnen bleiben. Das soll die Planungssicherheit für Städte und Gemeinden auch mit Blick auf die Integration erleichtern. Für den ländlichen Raum mit geringer Arbeitslosenquote, zu dem auch der Kreis Olpe zählt, bedeutet das mehr Zuweisungen. „Die Integration scheint hier besser zu gelingen als in städtischen Gebieten“, so Rasche.
Zukunft der Jugendherberge unklar
Was aus der Jugendherberge in Zukunft wird, ist noch offen. „Die Gemeinde hat die Jugendherberge nicht erworben“, macht Rasche klar. „Wir haben nur einen Vertrag zur Beherbergung mit dem Jugendherbergswerk abgeschlossen. Das ist auch für das Personal zuständig.“
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Das bestätigt Simon Drath vom Deutschen Jugendherbergswerk Landesverband Westfalen-Lippe auf Anfrage: „Wir werden zunächst einen Gutachterausschuss einleiten, der den Wert der Immobilie ermittelt, da wir als gemeinnützige Organisation das Haus nicht unter Wert veräußern dürfen.“ Allerdings sieht sich das Jugendherbergswerk auch in der Verantwortung, „eine sinnvolle Folgenutzung des Hauses“ sicher zu stellen. „Wir werden daher mit dem Gutachten erst einmal Gespräche mit der Gemeinde führen“, kündigt Drath an. Auch über die weitere Anstellung des Personals gibt es laut Herbergswerk noch keine verlässlichen Aussagen. „Auch das hängt von der weiteren Nutzung des Hauses ab.“
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