Investor plant die Errichtung von fünf Windrädern am Oberbecken

Umweltausschuss und Rat der Gemeinde Finnentrop befassen sich mit Antrag


  • Finnentrop, 06.12.2017
  • Von Sven Prillwitz
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 von Symbol © Frank Wagner / lia
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Finnentrop. Der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Finnentrop befasst sich in der Sitzung am kommenden Donnerstag, 7. Dezember, mit der Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie. Im Mittelpunkt steht dabei der sogenannte „Suchbereich 1“ (Oberbecken Rönkhausen), in dem die Windwärts Energie GmbH fünf Windenergieanlagen mit 240 Metern Gesamthöhe aufstellen lassen möchte.


Die Windräder sollen westlich, südwestlich und südlich des Oberbeckens entstehen. Das Hannoveraner Unternehmen hat bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag auf die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung einer Vorrangfläche für den entsprechenden Bereich gestellt. Entgegen der ursprünglichen Planung geht es dabei um die Errichtung von fünf statt acht Windenergieanlagen. Darauf habe sich das Unternehmen mit der Gemeinde geeinigt, teilen beide Seiten mit.

Durch den Verzicht auf drei angedachte Windräder möchte der Investor „einen Beitrag für eine höhere Akzeptanz des Vorhabens leisten“. Damit seien „insbesondere Standorte in den Randlagen Richtung Rönkhauen und Lenhausen (…) ersatzlos gestrichen“, heißt es im „Steckbrief Windenergieprojekt am Oberbecken“, den die Windwärts Energie GmbH der Gemeinde vorgelegt hat.
Artenschutzrechtliche Auflagen erfüllt
Darin wird der Planungsstand zum 23. November vorgestellt. Die wichtigsten Daten: Laut Steckbrief werden die Grenz- und Richtwerte für Schalllärm und den Schattenwurf von Rotorblättern eingehalten. Die Windräder sollen in einem Abstand zwischen 1000 und 1500 Metern zu allen Ortslagen errichtet werden. Mehrere unabhängige Gutachten in Sachen Natur- und Artenschutz belegten darüber hinaus, dass durch die Standortwahl der Windräder keine übermäßige Gefährdung von „potentiell kollisionsgefährdeten oder bedrohten Tierarten“ ausgeht.

In dem Steckbrief räumt das Unternehmen zwar ein, dass sich das Landschaftsbild im Bereich des Oberbeckens und des Wanderweges „Sauerland-Höhenflug“ „aufgrund der Anlagenhöhe von rund 240 m“ verändern werde. Aber: „Die optische Veränderung wird in Abhängigkeit von der Entfernung, dem Relief und dem Bewuchs sehr unterschiedlich ausfallen.“ Auch direkte Auswirkungen auf den Wanderweg werden in dem Steckbrief genannt: Rund ein Kilometer des Wanderwegs würde laut Plan zwischen den Anlagen 1, 2 und 5 entlangführen, zudem würden Betriebsgeräusche auf einer Strecke von rund 1,5 Kilometern zu hören sein.
„Windwanderweg“ als Touristen-Attraktion
Eingriffe, die aber auch als Chance begriffen werden könnten, wenn es nach der Windwärts Energie GmbH geht. Der Vorschlag: „Durch die geschickte Einbindung des Windparks in das Konzept des Sauerland-Höhenflugs als einen ,Windwanderweg´ könnte dieser um eine touristische Attraktion erweitert und aufgewertet werden. Auch bietet es sich an, das Oberbecken als zweite regenerative Energiegewinnung in das Konzept eines Windwanderwegs mit einzubinden und die Attraktivität zu steigern.“ Die Gefahr von Eiswurf soll durch eine behördlich vorgeschriebene Abschaltautomatik bei Eisbildung verhindert werden.

Abschließend werden in dem Steckbrief noch einige laut „Windwärts“ relevante Punkte aufgelistet, darunter der Hinweis, dass die „verkehrsmäßige Erschließung der Standorte und ein Netzanschluss zur Einspeisung des erzeugten Stroms geprüft und möglich sind“. Das Unternehmen will er Gemeinde darüber hinaus Investitionen in das Vorhaben ermöglichen und ein „Poolflächenkonzept“ umsetzen, mit dem sich alle Grundstückseigentümer an den Pachtzahlungen beteiligen sollen.
Abstandsregelung nur noch ein „weiches Tabu“
Nachdem die Bezirksregierung Arnsberg ihre Windkraft-Planungen eingestellt hat, gelte das Einhalten eines 600-Meter-Abstands zum Premiumwanderweg „Sauerland-Höhenflug“ nicht mehr als hartes Kriterium, sondern „allenfalls als ,weiches Tabu´“ für die Planungen der Gemeinde, heißt es in der Vorlage zur Sitzung des Umweltausschusses. Zwar müsse die Kommune „möglichst konfliktarme Konzentrationszonen“ ausweisen; das würde mit Blick auf den 600-Meter-Abstand allerdings bedeuten, dass die Vorrangzone stark verkleinert und lediglich Platz für zwei Windräder bieten würde.

Der Ausschuss beschließt nicht nur über den Antrag der Windwärts Energie GmbH,  Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes. Auch darüber, ob die Verwaltung mit der landesplanerischen Abstimmung beauftragt wird und ob ein städtebaulicher Vertrag mit dem Hannoveraner Unternehmen abgeschlossen werden soll, muss der Ausschuss entscheiden. Wenige Tage später (12. Dezember) befasst sich der Gemeinderat dann mit der Angelegenheit.
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