„Investitionspakt NRW 2017“: Finnentrop beantragt Gelder für drei Projekte
Heß: Programm „deutlich überzeichnet“
- Finnentrop, 11.05.2017
- Von Barbara Sander-Graetz
Barbara Sander-Graetz
Redaktion
Finnentrop. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ hat die Gemeinde Finnentrop am 3. Mai drei Projektanträge bei der Bezirksregierung in Arnsberg vorgelegt. Anträge auf Unterstützung wurden für die Festhalle Finnentrop, das Sportheim von RW Ostentrop-Schönholthausen und das Dorfhaus Ostentrop gestellt. Nach kurzer Beratung einigten sich die Ratsmitglieder, diese Reihenfolge auch bei der Prioritätenliste einzuhalten.
So soll die Festhalle Finnentrop zu einem „Interkulturellen Begegnungszentrum, kurz IBZ“ werden. Der Bürgerschützenverein Finnentrop ist Eigentümer der im Jahre 1959 fertiggestellten Festhalle Finnentrop. Das Objekt weist nach 60 Jahren einen akuten baualtersbedingten Sanierungsbedarf auf. „Die Anforderung haben sich gegenüber früher geändert“, erklärte Heß. Darüber hinaus plant der Verein Umbau- und Anbauarbeiten, um auch auf Dauer eine möglichst breitgefächerte Nutzung sicher zu stellen. Dazu gehört ein neuer Eingangsbereich durch einen Vorbau als Foyer. In der Halle soll einiges umorganisiert werden wie das Stuhllager und der Garderobenbereich.
Das Vereinsheim von RW Ostentrop-Schönholthausen ist rund 50 Jahre alt und muss vergrößert werden. Das Haus zeige ebenfalls altersbedingt erheblichen Sanierungsbedarf. Gleichzeitig sei der vorhandene Raumbestand nicht mehr geeignet, der steigenden Nachfrage der Nutzergruppen gerecht zu werden. Neben den Reparaturen und Sanierungen sei daher eine großzügige Erweiterung sowohl des Umkleidebereichs als auch im Gymnastik-und Turnbereich geplant. Kosten hierfür: Insgesamt rund 750.000 Euro.
„Nach Ansicht der Verwaltung sind sämtliche Maßnahmen als förderfähig und förderwürdig anzusehen“, erklärte Heß ausdrücklich. „Ob die Förderung einer oder mehrerer Projekte erfolgen wird, wird aber auch davon abhängen ob und in welcher Höhe das Förderprogramm überzeichnet ist.“