Gemeinde Finnentrop will Steuermöglichkeiten bei Windkraft behalten

Ernüchterung bei Ausschussmitgliedern


Topnews
Zehn Prozent der Fläche der Gemeinde Finnentrop müssen für Windkraft ausgewiesen werden. von Archivfoto: LokalPlus
Zehn Prozent der Fläche der Gemeinde Finnentrop müssen für Windkraft ausgewiesen werden. © Archivfoto: LokalPlus

Finnentrop. Sichtbare Ernüchterung gab es am Donnerstag, 10. Juni, bei einigen Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen in Finnentrop, nachdem Michael Ahn vom Planungsbüro Wolters die Auswertung der Bürgereinwendungen zur Ausweisung von Windkraft-Potenzialflächen vorgestellt und bewertet hatte.


Zu den Auswertungen der Einwendungen, von denen sich manch einer mehr versprochen hatte, kommen die sich ständig ändernden Rechtsprechungen, die Unwirksamkeit des Flächennutzungsplanes (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ende 2020) und der im Gesetzentwurf der Landesregierung ausgearbeitete Mindestabstand von 1000 Metern zur Bebauung.

Michael Ahn bilanzierte im Gespräch mit LokalPlus, dass die Kommunen angesichts der stark eingeschränkten Steuerungsmöglichkeiten hilflos seien. Er offerierte auch der Gemeinde Finnentrop die Möglichkeit, die Planungen aus der Hand zu geben.

Weiter am Teil-Flächennutzungsplan arbeiten

Die Verantwortlichen der Gemeinde Finnentrop haben sich entschieden, weiter an einem Teil-Flächennutzungsplan Wind zu arbeiten, mit dem die Steuerungsmöglichkeit erhalten bleiben soll. „Wir glauben, dass wir noch einige Dinge in der Hand und eine kleine Chance weiterzumachen haben“, betonte Bürgermeister Achim Henkel.

Die Gemeinde Finnentrop ist verpflichtet, mindestens zehn Prozent der Gemeindefläche für Windkraft auszuweisen. Raphael Tombergs, Fachbereich Umwelt, Bauen, Planen, machte im Gespräch mit Lokalplus deutlich, dass - sobald die neue Regelung seitens des Landes (möglicherweise vor der Sommerpause) in Kraft trete - eine neue Potenzialflächen-Analyse aufgestellt werde, die Bestandteil des sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Wind ist.

Öffentlichkeitsverfahren für drei Investoren-Anträge Ende Juni

Für die drei vorliegenden Anträge von Investoren soll Ende Juni das Öffentlichkeitsverfahren gestartet werden. Die insgesamt 86 Einwendungen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Ende 2019 eintrafen, fasste Michael Ahn in Themenschwerpunkten zusammen und erklärte, welche Auswirkungen sie tatsächlich haben.

Das waren im Einzelnen gesundheitliche Aspekte (Schall, Infraschall, Schattenwurf), die jedoch gesetzlich geregelt sind. Optische Beeinträchtigungen (Blinklichter, Eiswurf, Brandgefahr) sind durch die technischen Auflagen weitestgehend ausgeschlossen.

Rechtliche und emotionale Seite unterscheiden

Für das laut Michael Ahn nachvollziehbare Argument der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen (einbrechender Tourismus, Wertverlust von Immobilien) gebe es keine gesicherten Hinweise. Beim Natur- und Artenschutz sei in NRW genau geregelt, was Windkraft-sensible Arten sind.

Bei der Abstandsregelung von Windrädern zur Bebauung wies der Fachmann daraufhin, dass das Land NRW 1500 Meter, der Bund jedoch 1000 Meter empfehle. Michael Ahn verwies darauf, dass man zwischen der rechtlichen und der emotionalen Seite unterscheiden solle.

Gesetzentwurf der Landesregierung
  • Der Raum von 1000 Metern um Wohn- und Mischgebiete wird faktisch entprivilegiert.
  • Hinsichtlich der Streubebauung im Außenbereich haben es die Kommunen selbst in der Hand, durch Ausarbeitung von Satzungen den Wohngebietscharakter selbst zu dokumentieren.
  • Von den Regelungen des Gesetzentwurfes unberührt bleibt die Frage, wie mit Waldflächen umzugehen ist
Artikel teilen: