Freie Wähler Finnentrop äußern sich zu Gerichtsurteil
- Finnentrop, 04.01.2018
Finnentrop. Das OVG in Münster hat entschieden: Bürgermeister Dietmar Heß muss den Fragenkatalog der Freien Wähler zu Rechtsstreitigkeiten beantworten (LokalPlus berichtete). Dazu äußern sich nun die Freien Wähler Finnentrop. Anbei die Pressemitteilung im Wortlaut:
• Lediglich ein Verfahren auf Beklagtenseite (hier: Verwaltung) sei zu Ungunsten der Gemeinde ausgegangen, so antwortete seinerzeit der Bürgermeister. Das Verwaltungsgericht nahm eine stichprobenartige Überprüfung vor und wies mindestens drei von der Gemeinde als Klägerin betriebene Verfahren nach, die kostenmäßig vollständig zu Lasten der Gemeinde gingen.
• Der Bürgermeister hatte in seiner Antwort an den Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler mitgeteilt, im fraglichen Zeitraum seien fünf aktive Verfahren geführt worden. Das Gericht hielt auch diese Antwort für unzutreffend und weist dies konkret nach.
• Der Bürgermeister hat sich bei Anfragen und deren Beantwortung in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen zu bewegen. Dem Verlangen nach Auskunft ist grundsätzlich nachzukommen.
• Im Falle der Ablehnung sind die Gründe der Ablehnung nachvollziehbar und rechtlich überzeugend anzugeben. Dies lag nicht vor.
• Auch angesichts möglicher Grenzen des Informationsanspruchs muss sich der Bürgermeister an der Pflicht zu vollständiger und zutreffender Antwort orientieren.
• Die Beantwortung einiger Fragen durch den Bürgermeister waren in weiten Teilen unvollständig und teilweise unzutreffend.
• „Soll das Ratsmitglied sein Mandat nach seiner freien, nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung ausüben, muss es selbst darüber befinden können, welcher Informationen es für die eigenverantwortliche Erfüllung seiner Aufgaben bedarf.“
Das Urteil stärkt den Rat und seine Mitglieder.
• Das Ratsmitglied übt sein Mandat nach seiner freien Überzeugung aus. Das heißt: Niemand im Rat ist seiner Fraktion oder einer Partei oder gar dem Bürgermeister in seiner Entscheidung verpflichtet.
• Das Ratsmitglied nimmt in der Ausübung seiner Überzeugung ausschließlich Rücksicht auf das Gemeinwohl. Damit dienen die Ratsmitglieder den Bürgern.
• Und jedes Ratsmitglied entscheidet selbst und allein darüber, welche Informationen zur eigenverantwortlichen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind.
• Wenn der Bürgermeister sagt, die Gemeinde sei auch den Projektierern von Windkraftanlagen verpflichtet, dann ist es wichtig zu erfahren, welcher Art diese Verpflichtung ist. Diese Kenntnis muss doch in eine eigenverantwortliche dem Allgemeinwohl verpflichtende Entscheidung eines jeglichen Ratsmitglieds einfließen.
Es wäre zu wünschen, dass diese ausgewählten Fragen und viele weitere auch aus den Fraktionen der CDU, SPD und UWG gestellt werden."