Freie Wähler Finnentrop äußern sich zu Gerichtsurteil


Finnentrop. Das OVG in Münster hat entschieden: Bürgermeister Dietmar Heß muss den Fragenkatalog der Freien Wähler zu Rechtsstreitigkeiten beantworten (LokalPlus berichtete). Dazu äußern sich nun die Freien Wähler Finnentrop. Anbei die Pressemitteilung im Wortlaut:


„Offenbar versucht Bürgermeister Heß, das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg in seiner Bedeutung in den Medien herunterzuspielen. Fakt ist aber, dass der Bürgermeister deutlich und unangreifbar belehrt wurde, wie man mit Anfragen von Ratsmitgliedern umzugehen hat. Die Anfrage eines Ratsmitglieds begründet sich aus seinem Mandat, dem Gemeinwohl zu dienen. Der Bürgermeister hat korrekt zu antworten. Punkt. Das ist das Demokratiegebot.
Falsche Antworten?
„Lügen haben kurze Beine“ sagt der Volksmund oder anders: Korrekt war die Antwort nicht!

• Lediglich ein Verfahren auf Beklagtenseite (hier: Verwaltung) sei zu Ungunsten der Gemeinde ausgegangen, so antwortete seinerzeit der Bürgermeister. Das Verwaltungsgericht nahm eine stichprobenartige Überprüfung vor und wies mindestens drei von der Gemeinde als Klägerin betriebene Verfahren nach, die kostenmäßig vollständig zu Lasten der Gemeinde gingen.

• Der Bürgermeister hatte in seiner Antwort an den Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler mitgeteilt, im fraglichen Zeitraum seien fünf aktive Verfahren geführt worden. Das Gericht hielt auch diese Antwort für unzutreffend und weist dies konkret nach.
Das Urteil
• Der Bürgermeister ist verpflichtet, einem Ratsmitglied Auskunft zu erteilen. Der Rat hat die Kontrollfunktion und überwacht die Verwaltung.

• Der Bürgermeister hat sich bei Anfragen und deren Beantwortung in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen zu bewegen. Dem Verlangen nach Auskunft ist grundsätzlich nachzukommen.

• Im Falle der Ablehnung sind die Gründe der Ablehnung nachvollziehbar und rechtlich überzeugend anzugeben. Dies lag nicht vor.

• Auch angesichts möglicher Grenzen des Informationsanspruchs muss sich der Bürgermeister an der Pflicht zu vollständiger und zutreffender Antwort orientieren.

• Die Beantwortung einiger Fragen durch den Bürgermeister waren in weiten Teilen unvollständig und teilweise unzutreffend.

• „Soll das Ratsmitglied sein Mandat nach seiner freien, nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung ausüben, muss es selbst darüber befinden können, welcher Informationen es für die eigenverantwortliche Erfüllung seiner Aufgaben bedarf.“
Bürgermeister muss Auskunft geben
Was folgt aus dem Urteil? Der Bürgermeister hat nun eine umfassende und wahrheitsgetreue Antwort zu allen Rechtsstreitigkeiten ab 2004, die die Gemeinde betreffen, zu erteilen. Insbesondere ist zu beantworten, wie viele Rechtsstreitigkeiten die Gemeinde als Klägerin geführt hat. Wie viele davon gingen zu Lasten des Haushalts verloren, und wie viele Vergleiche wurden geschlossen? Auch hat die Verwaltung darüber Auskunft zu erteilen, wie hoch die Summe der Gesamtkosten ist, die in dieser Zeit durch Rechtsstreitkosten entstand.

Das Urteil stärkt den Rat und seine Mitglieder.

• Das Ratsmitglied übt sein Mandat nach seiner freien Überzeugung aus. Das heißt: Niemand im Rat ist seiner Fraktion oder einer Partei oder gar dem Bürgermeister in seiner Entscheidung verpflichtet.

• Das Ratsmitglied nimmt in der Ausübung seiner Überzeugung ausschließlich Rücksicht auf das Gemeinwohl. Damit dienen die Ratsmitglieder den Bürgern.

• Und jedes Ratsmitglied entscheidet selbst und allein darüber, welche Informationen zur eigenverantwortlichen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind.
Ärger und Kosten sparen
Warum aber nicht gleich? Warum mussten erst Gerichte bemüht werden, damit der Bürgermeister dem Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler Antwort erteilen muss. Die konsequente Anwendung des § 55 GO NRW hätte viel Ärger und vor allem auch hohe und erneute Kosten erspart. Der Steuerzahler muss über den Haushalt zahlen, was der Bürgermeister in seiner Antwort vor Jahren nicht mitteilen wollte, aber nach Auffassung des Gerichts hätte tun müssen. Das Urteil lässt keinen Spielraum für den Bürgermeister. Jeglicher Versuch, dieses zu seinen Gunsten zu interpretieren, scheitert.
Weitere Infos gefordert
• Warum wurde der Vergleich bezüglich der SWAP-Geschäfte in nicht öffentlicher Sitzung vom Rat genehmigt? Die Bürgerinnen und Bürger haben doch ein Recht zu erfahren, wie viel Euro in den Sand gesetzt wurden. Waren es Tausende oder Millionen? Der Haushalt hat darunter zu leiden. Der Haushalt aber ist öffentlich. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen Steuern. Deshalb haben sie auch das Recht zu erfahren, was mit den Steuern geschieht.

• Wenn der Bürgermeister sagt, die Gemeinde sei auch den Projektierern von Windkraftanlagen verpflichtet, dann ist es wichtig zu erfahren, welcher Art diese Verpflichtung ist. Diese Kenntnis muss doch in eine eigenverantwortliche dem Allgemeinwohl verpflichtende Entscheidung eines jeglichen Ratsmitglieds einfließen.

Es wäre zu wünschen, dass diese ausgewählten Fragen und viele weitere auch aus den Fraktionen der CDU, SPD und UWG gestellt werden."
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