Fragenkatalog der Freien Wähler zu Windkraft-„Verpflichtungen“
Brief an Bürgermeister Heß
- Finnentrop, 02.03.2018
- Von Sven Prillwitz
Sven Prillwitz
Redaktion
Finnentrop. Das Thema Windkraft bleibt ein Aufreger in der Gemeinde Finnentrop. Gute eine Woche nach dem Ratsbeschluss, alle Windkraftplanungen zunächst zu stoppen und politische Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene abzuwarten, legt die Fraktion der Freien Wähler für Finnentrop für Finnentrop einen Fragenkatalog vor. Darin geht es um Verpflichtungen, die die Gemeinde nach Angaben von Bürgermeister Dietmar Heß gegenüber Investoren habe.
Heß sprach von einer „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ und verwies darauf, dass die Geldgeber unter anderem kostspielige Windkraftmessungen und Artenschutzgutachten in Auftrag geben müssten. „Es wäre unfair, jetzt zu sagen, dass wir erstmal abwarten wollen“, gab der Bürgermeister damals zu bedenken.
- Welcher Art sind diese Verpflichtungen?
- Mit welchen Vertragspartnern wurden Verträge geschlossen?
- Welche Verträge wurden zwischen der Verwaltung und den Vertragspartnern geschlossen?
- Welche Vertragsinhalte wurden vereinbart?
- Welche Auswirkungen hat der Ratsbeschluss vom 20. Februar („Aussetzungsbeschluss“) auf die Verträge?
Das an den Bürgermeister adressierte Schreiben endet mit dem Satz „Mit einem höflichen Hinweis auf das Auskunftsrecht für Ratsmitglieder verbleibe ich.“ Dabei dürfte es sich um eine Spitze Vollmerts gegen das Gemeindeoberhaupt handeln; Im Dezember 2017 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass Dietmar Heß einen Fragenkatalog der Freien Wähler zu Rechtsstreitigkeiten, die die Kommune geführt hatte, umfassend zu antworten verpflichtet sei. Mit dem Urteil endete ein Rechtsstreit zwischen FüR-Fraktion und Bürgermeister, der sich über mehrere Jahre erstreckt hatte (LokalPlus berichtete).
Oberbecken-Planungen zunächst ausgesetzt
Auch für den Bereich am Oberbecken in Rönkhausen hat sich mit der Windwärts Energie GmbH bereits ein Investor gefunden. Allerdings beschloss der Gemeinderat bereits im Dezember 2017, hier zunächst keine weiteren Planungen zuzulassen und die Entwicklungen für die drei anderen Vorrangzonen abzuwarten.