Fragenkatalog der Freien Wähler zu Windkraft-„Verpflichtungen“

Brief an Bürgermeister Heß


  • Finnentrop, 02.03.2018
  • Von Sven Prillwitz
    Profilfoto Sven Prillwitz

    Sven Prillwitz

    Redaktion

 von Symbol © Frank Wagner / lia
© Symbol © Frank Wagner / lia

Finnentrop. Das Thema Windkraft bleibt ein Aufreger in der Gemeinde Finnentrop. Gute eine Woche nach dem Ratsbeschluss, alle Windkraftplanungen zunächst zu stoppen und politische Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene abzuwarten, legt die Fraktion der Freien Wähler für Finnentrop für Finnentrop einen Fragenkatalog vor. Darin geht es um Verpflichtungen, die die Gemeinde nach Angaben von Bürgermeister Dietmar Heß gegenüber Investoren habe.


Im November 2017 hatte das Gemeindeoberhaupt auf LokalPlus-Anfrage erläutert, dass es je einen Geldgeber für die Vorrangzonen bei Serkenrode, Ostentrop und Schöndelt gebe. Namentlich handelt es sich laut Heß um die Stadtwerke Aaachen, Enervie und SL NaturEnergie. Abgesehen vom Bereich „Buchhagen“, der nicht in kommunalem besitz ist, sollten jeweils Projektgesellschaften gegründet werden, die Gemeinde Finnentrop also als Partner der Investoren auftreten und Mitspracherecht haben.

Heß sprach von einer „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ und verwies darauf, dass die Geldgeber unter anderem kostspielige Windkraftmessungen und Artenschutzgutachten in Auftrag geben müssten. „Es wäre unfair, jetzt zu sagen, dass wir erstmal abwarten wollen“, gab der Bürgermeister damals zu bedenken.
Fünf Fragen der Freien Wähler
Jetzt haken die Freien Wähler nach. Weil der Bürgermeister in Presseberichten und auch in der vergangenen Ratssitzungen wiederholt von eben jenen „Verpflichtungen“ gegenüber Investoren gesprochen habe, will die FüR-Fraktion nun die folgenden fünf Fragen beantwortet haben:

  • Welcher Art sind diese Verpflichtungen?
  • Mit welchen Vertragspartnern wurden Verträge geschlossen?
  • Welche Verträge wurden zwischen der Verwaltung und den Vertragspartnern geschlossen?
  • Welche Vertragsinhalte wurden vereinbart?
  • Welche Auswirkungen hat der Ratsbeschluss vom 20. Februar („Aussetzungsbeschluss“) auf die Verträge?
„In Anbetracht zukünftiger ausstehender Entscheidungen des Rates und der Ausschüsse“ bittet der Verfasser des Schreibens, Fraktionschef Christian Vollmert, um „vollumfängliche Informationen“ und „konkrete Antworten, nach Möglichkeit um Kopien dieser Absprachen“.

Das an den Bürgermeister adressierte Schreiben endet mit dem Satz „Mit einem höflichen Hinweis auf das Auskunftsrecht für Ratsmitglieder verbleibe ich.“ Dabei dürfte es sich um eine Spitze Vollmerts gegen das Gemeindeoberhaupt handeln; Im Dezember 2017 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass Dietmar Heß einen Fragenkatalog der Freien Wähler zu Rechtsstreitigkeiten, die die Kommune geführt hatte, umfassend zu antworten verpflichtet sei. Mit dem Urteil endete ein Rechtsstreit zwischen FüR-Fraktion und Bürgermeister, der sich über mehrere Jahre erstreckt hatte (LokalPlus berichtete).
Oberbecken-Planungen zunächst ausgesetzt

Auch für den Bereich am Oberbecken in Rönkhausen hat sich mit der Windwärts Energie GmbH bereits ein Investor gefunden. Allerdings beschloss der Gemeinderat bereits im Dezember 2017, hier zunächst keine weiteren Planungen zuzulassen und die Entwicklungen für die drei anderen Vorrangzonen abzuwarten.
Artikel teilen: