Finnentrop: Geänderte Wahlbezirkseinteilung zur Bundestagswahl

Kein Wahllokal in Schöndelt und Schliprüthen


 von Symbolfoto Pixabay
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Finnentrop. Im Hinblick auf die am 26. September stattfindende Bundestagswahl weist die Gemeinde Finnentrop auf eine geänderte Wahlbezirkseinteilung hin. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben soll als untere Grenze eine Zahl von 100 Wahlberechtigten im Wahlbezirk nicht unterschritten werden.

Darüber hinaus darf vor dem Hintergrund der Wahrung des Wahlgeheimnisses eine Auszählung der Urnenwahl im Wahlbezirk nicht stattfinden, wenn nach Ende der Wahlzeit weniger als 50 Wähler ihre Stimme abgegeben haben. Die Auszählung muss in diesem Fall gemeinsam mit einem anderen Wahlbezirk stattfinden.

Aus den genannten Gründen wird der Wahlbezirk Schöndelt mit dem Wahlbezirk Fretter II und der Wahlbezirk Schliprüthen mit dem Wahlbezirk Serkenrode zusammengelegt. In Schöndelt und Schliprüthen wird kein eigenes Wahllokal eingerichtet.

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